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Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Als wesentliche Grundlage für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung und zur Sicherung zentraler, insbesondere innerstädtischer Versorgungsbereiche haben sich Einzelhandels- und Zentrenkonzepte bewährt. Diese erfassen den Bestand, prognostizieren Entwicklungen und setzen Leitziele, die in Entscheidung über die Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben sowie bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen sind. Die Einzelhandels- und Zentrenkonzepte sind regelmäßig fortzuschreiben um der aktuellen Bestandsentwicklung gerecht zu werden.

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2020 / 2021

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat am 13.04.2021 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Luckenwalde in der Fassung vom 1. März 2021 als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Diese Fortschreibung soll die Grundlage der städtischen Einzelhandels- und Zentrenentwicklung bis zum Jahr 2030 werden. Das Konzept ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.

Das ursprüngliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept war am 27.11.2012 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Im März 2020 wurde die BBE Handelsberatung, die bereits das ursprüngliche Konzept erarbeitet hatte, mit der Fortschreibung des Konzepts beauftragt. Ziel war es insbesondere, die dynamischen Entwicklungen des Einzelhandels und der zentralen Versorgungsbereiche der vergangenen zehn Jahre zu bewerten.

Insbesondere die Entwicklung innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche führte zu einer Neubewertung und Neu-Abgrenzung einzelner zentraler Bereich. Statt ursprünglich einem A-Zentrum (Innenstadt) und drei B-Zentren (Nebenzentren Käthe-Kollwitz-Straße, Neue Beelitzer Straße, EKZ Elsthal) werden nunmehr ein A-Zentrum (Innenstadt), ein B-Zentrum (Nebenzentrum Käthe-Kollwitz-Straße) und ein C-Zentrum (Grundversorgungszentrum Neue Beelitzer Straße) vorgeschlagen. Die Grenzen der zentralen Versorgungsbereiche wurden korrigiert und an aktuelle Entwicklungen und Entwicklungsziele angepasst.

Die Struktur der Ergänzungsstandorte und der Nahversorgungsanlagen wurde im Wesentlichen beibehalten. Die Leitziele des ursprünglichen Konzepts (siehe unten) wurden im wesentlichen beibehalten.

Die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, einer zweimonatigen öffentlichen Auslegung sowie einer vom Stadtmarketing Luckenwalde e. V. organisierten Diskussionsveranstaltung mit den Einzelhändlern der Stadt sind in die Fortschreibung des Konzeptes eingeflossen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2010 / 2012

Die Stadtverordnetenversammlung hat in öffentlicher Sitzung am 27.11.2012 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Luckenwalde beschlossen. Das Konzept ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch bei der Aufstellung der Bebauungspläne zu berücksichtigen. In der selben Sitzung wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer T1/2012 "Zentrale Versorgungsbereiche" beschlossen, der die wesentlichen Inhaltes des Konzeptes planungsrechtlich verbindlich umsetzen soll.

Das Konzept enthält eine umfangreiche Analyse der Rahmenbedingungen des Einzelhandelsstandortes Luckenwalde. Berücksichtigt werden dabei die regionale Lage und die zentralörtliche Bedeutung, das Einzugsgebiet und die Siedlungsstruktur. Aus der Bevölkerungsstruktur und deren voraussichtlicher Entwicklung wird eine Prognose der Nachfrageentwicklung bis zum Jahr 2020 abgeleitet.

Der Einzelhandelsbestand, die Angebotssituation im Stadtgebiet und die Kaufkraftbindung des Einzelhandels in der Stadt Luckenwalde werden analysiert.

Aus allgemeinen Konsumtrends und aus Befragungen in Luckenwalde werden die Rahmenbedingungen und Potenziale abgeleitet.

Anhand der Analyse wurde ein Zentrenkonzept für den Einzelhandel erstellt und Vorschläge für die planerische Steuerung der Einzelhandelsentwicklung erarbeitet.

Folgende Leitziele werden formuliert:

  • Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion von Luckenwalde durch eine qualifizierte Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche und Nahversorgungsstrukturen
  • Erhalt, Stärkung und Weiterentwicklung der Innenstadt als multifunktionales Zentrum für Einwohner und Touristen
  • Urbanisierung statt Zergliederung
  • Sicherung eines hierarchischen Zentrengefüges
  • Erhalt und Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung für den täglichen Bedarf
  • Angebotsverdichtung und -ergänzung in den Zentren
  • Orientierung an der Zielsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung
  • Erhalt und Schaffung von Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit in zentralen Einkaufbereichen

Das Konzept schlägt eine Zentrenhierarchie vor, die aus dem Hauptzentrum Innenstadt Luckenwalde, aus drei Nebenzentren Einkaufszentrum Elsthal, Neue Beelitzer Straße und Käthe-Kollwitz-Straße, Nahversorgungslagen und kleinteiligen Nahversorgern sowie den Ergänzungsstandorten Burg und Frankenfelder Chaussee besteht.

Das Konzept empfiehlt die planungsrechtliche Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche durch einen einfachen Bebauungsplan. Wesentliche Punkte sind der Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente gemäß der im Rahmen des Konzeptes erstellten „Luckenwalder Liste“ außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche. Das Konzept empfiehlt für das Hauptzentrum Innenstadt (+ 5000 m² Verkaufsfläche) und das Nebenzentrum Käthe-Kollwitz-Straße (+ 1500 m² Verkaufsfläche) einen deutlichen Zuwachs an Verkaufsfläche, für das Nebenzentrum Neue Beelitzer Straße wird ebenfalls ein geringer Zuwachs (+ 300 m² Verkaufsfläche) empfohlen. Für das Nebenzentrum Einkaufszentrum Elsthal, die Nahversorgungslagen und die Ergänzungsstandorte wird eine Bestandssicherung vorgeschlagen, wobei für kleinere Nahversorger durchaus eine Erweiterung auf 800 m² Verkaufsfläche zugelassen werden soll.

Bei der Erarbeitung der Luckenwalder Liste wurde die spezifische Situation des Einzelhandels in Luckenwalde berücksichtigt.

Im Februar/März 2011 wurde eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Behörden, deren Aufgabenbereich von dem Konzept berührt wird, durchgeführt.

 

Seite drucken | Autor: Ekkehard Buß | zuletzt geändert am: 17.01.2022