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Bestattungsformen


Erdgrabstätten

 

Bestattungsform

Nutzungsrecht

Erd-/Urneneinzelkindergrabstätte
(nur auf dem Friedhof „Vor dem Jüterboger Tor“)
eine Erd- oder Urnenbeisetzung  
rechnerisch erworbenes Nutzungsrecht: 20 Jahre

20 Jahre
Erdeinzel- und Erdeinzelkindergrabstätte (ab 6. Lebensjahr)
eine Erdbeissetzung  
rechnerisch erworbenes Nutzungsrecht: 25 Jahre
25 Jahre
Erddoppelwahlgrabstätte (ab 6. Lebensjahr)
zwei Erdbeisetzungen und zwei Urnenbeisetzungen
rechnerisch erworbenes Nutzungsrecht: 100 Jahre
25 Jahre
Mehrstellige Wahlgrabstätten
(es sind mehr als zwei Erdbeisetzungen möglich)
rechnerisch erworbenes Nutzungsrecht: je Beisetzung 25 Jahre
25 Jahre
Erdgemeinschaftsanlage
(nur auf dem Friedhof "Vor dem Jüterboger Tor")
eine Erdbeisetzung  
rechnerisch erworbenes Nutzungsrecht: 25 Jahre
namentliche Kennzeichnung möglich
25 Jahre

Urnengrabstätten

 

Bestattungsform

Nutzungsrecht

   
Urneneinzelgrabstätte 25 Jahre
eine Urnenbeisetzung
rechnerisch erworbenes Nutzungsrecht: 25 Jahre
 
   
kleine Urnenwahlgrabstätte 25 Jahre
zwei Urnenbeisetzungen
rechnerisch erworbenes Nutzungsrecht: 50 Jahre
      
 
große Urnenwahlgrabstätte 25 Jahre
vier Urnenbeisetzungen   
rechnerisch erworbenes Nutzungsrecht: 100 Jahre
 
 
Urnenwand 25 Jahre
(nur auf dem Waldfriedhof)
pro Nische eine Urnenbeisetzung
rechnerisch erworbenes Nutzungsrecht: 25 Jahre
namentliche Kennzeichnung
 
   
Baumbestattung 25 Jahre
(nur auf dem Friedhof "Vor dem Jüterboger Tor")
eine Urnenbeisetzung
pro Baum 6 Stellen
rechnerisch erworbenes Nutzungsrecht: 25 Jahre
namentliche Kennzeichnung möglich
 
   
Urnengemeinschaftsanlage 25 Jahre
eine Urnenbeisetzung
rechnerisch erworbenes Nutzungsrecht: 25 Jahre
 
Seite drucken | Autor: Petra Struck | zuletzt geändert am: 25.01.2021