Informationen rund um das Kind

Rund um das Kind

Kindertagesstätten

Anschrift Telefon Träger
Am Weichpfuhl Arndtstraße 18 03371 642088 DRK-Kreisverband Teltow-Fläming e.V.
Burg Am Burgwall 15 03371 632254
E-Mail:
Volkssolidarität in Brandenburg e. V. 
(Beratung 615354 )
Evangelischer Kindergarten Dahmer Straße 48 03371 611090 Evangelische Kirchengemeinde Luckenwalde
Sunshine Zum Freibad 66 03371 610695 DRK-Kreisverband Teltow-Fläming e.V.
Regenbogen
Benutzungsordnung
Frankenstraße 12 03371 610177 Stadt Luckenwalde
Rundbau Arndtstraße 17 03371 642250 Rundbau e. V.
Vier Jahreszeiten Rosa-Luxemburg-Straße 13 03371 620820 Volkssolidarität in Brandenburg e. V. (Beratung 615354 )

Kindertagespflege

"Sonne & Mond"
Homepage Sonne & Mond
Beelitzer Tor 43 0171 7050090
E-Mail:
Manuela Große
"Sonne & Mond" Beelitzer Tor 43 0174 4844931 Ute Giersdorf
"Sonnenschein" Haag 24 03371 403102 und 0162 6386971
0179 1925950
Frau Montag
Frau Ziepel
Frau Mikolaschek Kolonistengärten 13 03371 614188 Frau Mikolaschek
"Kuschelecke" Kleines Feld 22 03371 613410 Margret Hermanns
"Spatzennest" Dorfstraße 65b
OT Frankenfelde
03371 401220 Daniela Mann
"Nesthäkchen"
Homepage Nesthäkchen
Ziegelstraße 6

03371 698239
0162/2365059
E-Mail:
Ramona Herrmann
"Casa Tabula Rasa"
Homepage
Casa Tabula Rasa
Dahmer Straße 5 03371 403333
0170 9333464
E-Mail:
Thomas Blümel
"Rasselbande"
Gartenstraße 9b 03371 621737
0160 6353726
Hannelore Hildebrand
"Kinderland"
Puschkinstraße 36 03371 671905 Frau Raddy
"Kinderparadies Sterntaler"
Käthe-Kollwitz-Straße 63 03371 405702
0173 2704904
Christine Grodofzig
"Li-La-Laune-Bande"
Grabenstraße 3 0173 7888856
E-Mail:
Corinna Schmalfeld
"Krabbelkäfer" Dahmer Straße 3 03371 405989 Evelyn Förster 
"Die kleinen Strolche" Weinberge 36 03371 615313 Sandra Reichardt
Frau Riemer Markt 13 03371 613587 Brunhild Riemer
"tippel tappel"
Homepage tippel tappel
Stiftstraße 7 03371 614599 o. 0151/ 21833969 Silvia Sturm

Richtlinie der Stadt Luckenwalde zur Förderung von Kindern in Tagespflege

1. Allgemeines, Rechtsgrundlage
Auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Luckenwalde und dem Landkreis Teltow-Fläming vom (Datum wird nachgetragen).
Gemäß § 23 Abs.1 SGB VIII umfasst die Förderung in Kindertagespflege die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Die Höhe der laufenden Geldleistung ist vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festzulegen.
Gemäß § 18 Abs. 3 KitaG sind zwischen Tagespflegeperson, den Personensorgeberechtigten und der vom örtlichen Träger der Jugendhilfe beauftragten Stadt Luckenwalde die sich aus der Tagespflege ergebenden Rechte und Pflichten vertraglich zu regeln.

2. Laufende Geldleistung

2.1. Der monatliche Betrag der laufenden Geldleistung umfasst
a) die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen,
b) einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung,
c) die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung und
d) die hälftige Erstattung der Aufwendung zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson.
Erfolgt die Tagespflege nicht im ganzen Monat, so wird ein anteiliger Betrag der laufenden Geldleistung gezahlt. Die Höhe des Anteils vom Monatsbetrag entspricht dem Verhältnis der Betreuungstage zu den Arbeitstagen des Monats.

2.1.1. Der monatliche Betrag der laufenden Geldleistung beträgt für Kinder von Geburt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.
Betreuungszeit Sachaufwendungen in € Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung in € Gesamtbetrag in €
bis 2 Stunden 43,64 39,60 83,24 ~ 83,00
bis 4 Stunden 87,28 79,20 166,48 ~ 166,00
bis 6 Stunden 130,91 118,80 249,71 ~ 250,00
bis 8 Stunden 174,55 158,40 332,95 ~ 333,00
über 8 Stunden 218,19 198,00 416,19 ~ 416,00

2.1.2. Der monatliche Betrag der laufenden Geldleistung beträgt für Kinder von Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung
Betreuungszeit Sachaufwendungen in € Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung in € Gesamtbetrag in €
bis 2 Stunden 43,64 21,78 65,42 ~ 65,00
bis 4 Stunden 87,28 43,56 130,84 ~ 131,00
bis 6 Stunden 130,91 65,33 196,24 ~ 196,00
bis 8 Stunden 174,55 87,11 261,66 ~ 262,00
über 8 Stunden 218,91 108,89 327,80 ~ 327,00

2.1.3 Der monatliche Betrag der laufenden Geldleistung beträgt für Kinder von der Einschulung bis zur 4. Klasse
Betreuungszeit Sachaufwendungen in € Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung in € Gesamtbetrag in €
bis 2 Stunden 43,64 13,86 57,50 ~ 58,00
bis 4 Stunden 87,28 27,72 115,00 ~ 115,00
über 4 Stunden 130,91 41,58 172,49 ~ 172,00

Abweichend von 2.1.1., 2.1.2. und 2.1.3. wird folgende Ausnahmeregelung getroffen: Bis zum 31.03.2007 abgeschlossene Verträge, deren Aufwendungsersatz höher als in der hier vorgeschlagenen Richtlinie ist, bestehen unverändert bis zum 31.12.2007 fort.

Der monatliche Betrag der laufenden Geldleistung beträgt in diesen Fällen unabhängig vom Alter des Kindes:
Betreuungszeit Sachaufwendungen in € Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung in € Gesamtbetrag in €
bis 2 Stunden 100,00 64,00 164,00
bis 4 Stunden 100,00 64,00 164,00
bis 6 Stunden 200,00 107,00 307,00
bis 8 Stunden 200,00 128,00 328,00
über 8 Stunden 200,00 171,00 371,00

Bei einer Änderung des Vertrages finden die Beträge unter 2.1.1., 2.1.2. und 2.1.3. Anwendung.

2.1.4. Eingewöhnungszeit
Als Eingewöhnungszeit gilt der Monat vor Beginn der vertraglich geregelten Betreuung. Dafür erhält die Tagespflegeperson eine Geldleistung in Höhe des Gesamtbetrages für den Betreuungsumfang von bis zu 2 Stunden gemäß 2.1.1.

2.1.5. Ausnahmefälle
Ist die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung für ein Kind im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt unzumutbar oder aufgrund fehlender Platzkapazitäten nicht sofort realisierbar und die Tagespflege ist geeignet und erforderlich, besteht Anspruch auf laufende Geldleistung nach Nr. 2.1.1., längstens bis zum Wegfall des Grundes.

2.2. Die Sachaufwendungen sind die für die Betreuungsleistung notwendigen Sachkosten und Betriebskosten. In den Sachaufwendungen enthalten sind insbesondere Aufwendungen für:
- Raumnutzung (Miete und Instandhaltung)
- Energie, Wasser, Abwasser
- Versicherung (Hausrat, Haftpflicht)
- Gebühren und Steuern
- Kosten für die Reinigung
- Spiel und Bastelmaterial
Bei Betreuung im Haushalt der Eltern werden Sachaufwendungen nicht erstattet.

2.3. Unfallversicherung
Nachgewiesene Aufwendungen zu einer Unfallversicherung der Tagespflegeperson werden nach Vorlage des Gebührenbescheides der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege übernommen.

2.4. Alterssicherung
Grundsätzlich gilt, die Alterssicherung/Rentenleistung muss zum Renteneintritt als laufende monatliche Geldleistung wirksam werden.
Als Alterssicherung werden anerkannt:
1. gesetzliche und freiwillige Rentenversicherungen
2. Lebensversicherungen
Sind Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson nachgewiesen, werden diese zur Hälfte erstattet, höchstens jedoch 39,00 € monatlich.

3. Tagespflegevertrag
In dem nach § 18 Abs. 3 KitaG abzuschließenden Tagespflegevertrag sind insbesondere zu regeln:
· Die Erstattung der Aufwendungen einschließlich der Abgeltung des Erziehungsaufwandes, Beitrag zur Alterssicherung und Unfallversicherung.
· Die Höhe der Aufwendungen werden in einem gesonderten Bescheid mitgeteilt, der auch zur Vorlage bei anderen Institutionen dient.
· Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Tagespflege eintreten können.
· Betreuungsumfang
· Der Anspruch auf Weiterzahlung der laufenden Geldleistung bei Krankheit bzw. Urlaub der Tagespflegeperson.
· Der Anspruch auf Weiterzahlung der laufenden Geldleistung bei Krankheit des Kindes ab dem 21. Krankentag im Jahr.

4. Geltungsdauer/In-Kraft-Treten

Diese Richtlinie tritt am 01.04.2007 in Kraft.


Spielplätze

Beachvolleyballplatz im Weichpfuhlpark
  • Weichpfuhl: Spielturm mit Schaukel, Rutsche und Kletteraufgang und Kletterrnetz, Hängemattenschaukel, Vogelnestschaukel, Karussell, Fußball Kleinspielfeld, TT- Platte, 2 Sitztreppen und 2 Sitzgruppen, Beachvolleyballfeld (Foto), Balancieranlage Mikado
  • Stadtpark: "Lucky"-Spielhaus, Doppelschaukel, 2 Rutschen, Holländerscheibe, Kletterpyramide, Karussell
  • Festwiese am Stadtpark: Basketballkorb, BMX- Hindernisstrecke, Fußball- Kleinspielfeld, TT- Platte
  • im Freibad Elsthal: Klettergerüst, TT-Platte
  • an der Friedrich-Ebert-Grundschule: Spielkombination mit Wackelsteg, Rutsche, Balancierbrücke, Hängebrücke, Turm, Seil und Haus, Hängemattennetz, Mastkreuzpendel, 10-Plus Anlage, Bauspielanlage mit Kletternetz, sowie TT-Tische und Fußballtore, die sich auf dem Sporthof befinden
  • Birkenwäldchen am Eschenweg in der Bergsiedlung: Tischtennisplatte, Zelthaus, Kletterpyramide, Balancierbalken, Wippe, Schaukel
  • Wiesendreieck: Vogelnestschaukel, Hängebrücke, Basketballkorb, Fußball Kleinspielfeld, Naturstein- Klettermassiv, kleine Schaukel, Sitzgruppe, Kletterwurzel, Schildkröte, Tischtennis, Beachvolleyballanlage
  • "Zickenplatz": Spielkombination mit Rutsche, versch. Podesten, 2 Leitern, Netzaufgang, Hängebrücke, Kletterstange und Sandförderrinne
  • August-Bebel-Platz: Geräte, wie Wippe, Spielhäuschen, Spielkombination Boot mit Rutsche und Kletternetz, TT-Tisch, Doppelschaukel, 3er Reck sowie Kletterpyramide, Krokodil, Käfer, Karussell und eine Sitzgruppe mit Tisch
  • Tivoli: Spielkombination mit Rutsche, Netzwand, Reck und Klettereck
  • Sporttreff Dessauer Straße: Skateboardanlage, Kletterwand, Kleinspielfeld mit Fußballtoren und Streetballkörben, Spielkombination mit Rutsche, Netzwand und Reckstange, 2 Federtiere, 1 Doppelschaukel
  • Schieferling: Schaukel, Wippe, Balancierbalken und Kletterpyramide
  • Treuenbrietzener Tor: 2er Pendelwaage, TT- Platte
  • Heideweg/Jasminweg: Doppelschaukel
  • Volltuchgelände: Basketballkorb, TT- Platte
  • Baulücke Boulevard: Beachvolleyballanlage
  • BMX Strecke am Teichwiesenweg: Natur- Trail Strecke und Dirt- Jump- Anlage
  • Am Schulkomplex Jahnstraße: Klettergerüst, Vogelnestschaukel, Balancieranlage, Holzpodest, Balancierpalisaden, Wackelplatten, Trichterkarussell, Basketballkörbe, Volleyballfeld, Kleinspielfeld, Tischtennisplatten und Seilzirkus
  • Ortsteil Frankenfelde: Spielplatz Bauernhof mit 4 Wipptieren mehreren Sitzhühnern, Spielhäusern und einem Traktor mit Hänger, eine TT- Platte
  • Ortsteil Kolzenburg an der Hauptstraße: Doppelschaukel, Wippe, Fußball Kleinspielfeld, TT- Platte
  • Ortsteil Kolzenburg am Eichenhain: Spielburg mit Rutsche, Brücke, Kletter- und Netzaufgang
  • Ortsteil Kolzenburg am Sonnenberg: Spielkombination mit Rutsche, Rampe, Netzaufgang und Doppelschaukel

In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung daraufhin, dass die Spielplatzordnung und die Öffnungszeiten des jeweiligen Spielplatzes einzuhalten sind. Ferner die Bitte an alle kleinen und großen Spielplatznutzer: Nehmt Rücksicht auf die Anwohner.


Stadt Luckenwalde aktualisiert: 28.06.2010

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