Weitere sonstige Informationen finden Sie in der Rubrik "Wahlen/Bürgermeister"
Die Stadt Luckenwalde ist gemäß § 9 Absatz 4 BWG befugt:
Personenbezogene Daten von wahlberechtigten Personen, die zur Tätigkeit
in Wahlvorständen geeignet sind, zum Zwecke ihrer Berufung zu Mitgliedern
von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten. Diese Daten dürfen
auch für künftige Wahlen verarbeitet werden.
Im Einzelnen dürfen folgende Daten erhoben und verarbeitet werden:
1. Name und Vorname,
2. Geburtsdatum,
3. Anschrift,
4. Telefonnummern sowie
5. die Zahl der Berufungen zu einem Mitglied der Wahlvorstände und die
dabei ausgeübte Funktion (Wahlvorsteher, Stellvertreter des Wahlvorstehers,
Schriftführer, Stellvertreter des Schriftführers, Beisitzer).
Die wahlberechtigten Personen (Betroffene) haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu wi-dersprechen.
Der Widerspruch ist schriftlich an die Stadt Luckenwalde, Pressestelle, Markt 10, 14943 Lucken-walde zu richten. Er kann auch durch eine Erklärung zur Niederschrift vor der Bürgermeisterin eingereicht werden. Für die Stadt Luckenwalde ist dafür die Pressestelle, Markt 10, Zimmer 104 im Rathaus zuständig.
Luckenwalde, 16.02.2009
Herzog-von der Heide
Bürgermeisterin
| Stadt Luckenwalde | aktualisiert: 15.09.2009 |