Bundestagswahl am 27. September 2009 - Wahlkreis 63

Weitere sonstige Informationen finden Sie in der Rubrik "Wahlen/Bürgermeister"


Bekanntmachung der Stadt Luckenwalde gemäß § 4 Europawahlgesetz (EuWG) i. V. m. § 9 Absatz 4 Bundeswahlgesetz (BWG) über Widerspruchsrechte gegen die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogene Daten von wahlberechtigten Personen zum Zwecke ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen

Die Stadt Luckenwalde ist gemäß § 9 Absatz 4 BWG befugt:
Personenbezogene Daten von wahlberechtigten Personen, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, zum Zwecke ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten. Diese Daten dürfen auch für künftige Wahlen verarbeitet werden.

Im Einzelnen dürfen folgende Daten erhoben und verarbeitet werden:
1. Name und Vorname,
2. Geburtsdatum,
3. Anschrift,
4. Telefonnummern sowie
5. die Zahl der Berufungen zu einem Mitglied der Wahlvorstände und die dabei ausgeübte Funktion (Wahlvorsteher, Stellvertreter des Wahlvorstehers, Schriftführer, Stellvertreter des Schriftführers, Beisitzer).

Die wahlberechtigten Personen (Betroffene) haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu wi-dersprechen.

Der Widerspruch ist schriftlich an die Stadt Luckenwalde, Pressestelle, Markt 10, 14943 Lucken-walde zu richten. Er kann auch durch eine Erklärung zur Niederschrift vor der Bürgermeisterin eingereicht werden. Für die Stadt Luckenwalde ist dafür die Pressestelle, Markt 10, Zimmer 104 im Rathaus zuständig.

Luckenwalde, 16.02.2009

Herzog-von der Heide
Bürgermeisterin


Wahlergebnisse aus den Vorjahren aus Luckenwalde                

(Aufrufe bisher: )


Stadt Luckenwalde aktualisiert: 15.09.2009

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