Information für alle Grundstückseigentümer und solche die es werden wollen:
Sie wollen ein Grundstück erwerben? Ihnen erscheint Ihre Pacht zu hoch
für den kaum genutzten Garten?
Und Sie wissen nicht, wohin Sie sich wenden sollen?
Nachfolgendes soll Ihnen eine kleine Orientierungshilfe sein.
Die Abteilung Liegenschaften der Stadt Luckenwalde ist ausschließlich für städtische Grundstücke und Gärten zuständig und aussagefähig.
Zur Rubrik: Grundstücksverkäufe
Für alle sonstigen privaten Grundstücksangelegenheiten
sind das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Teltow-Fläming sowie das Grundbuchamt beim Amtsgericht Luckenwalde zuständig.
Beim Kataster- und Vermessungsamt erhalten Sie zum Beispiel:
o Auskunft über die Lage und
o über die Größe Ihres Grundstückes sowie
o einen Flurkartenauszug.
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, welcher ebenfalls zum Kataster- und Vermessungsamt gehört, erhalten Sie Auskunft:
o über die Höhe der Bodenrichtwerte für die Stadt Luckenwalde
und
o für den gesamten Landkreis Teltow-Fläming;
o aber auch Auskunft über die Höhe von Nutzungsentgelten von
Gärten
Die Anschrift lautet:
Beim Grundbuchamt erhalten Sie einen Grundbuchauszug für Ihr Grundstück.
Die Anschrift lautet:
Wollen Sie Ihr Grundstück vermessen lassen? In Luckenwalde sind zwei Vermessungsbüros ansässig:
Wollen Sie einen Garten pachten? Wenden Sie sich an die
oder an den
Wollen Sie wissen, ob und wie Sie Ihr Grundstück baulich nutzen
können,
wenden Sie sich an das
| Stadt Luckenwalde | aktualisiert: 09.02.2009 |