Kurzdarstellung
Das Rechnungsprüfungsamt nimmt die Aufgaben der örtlichen Prüfung
gemäß § 101 ff der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf)
wahr.
Die besondere Stellung des Rechnungsprüfungsamtes kommt dadurch zum
Ausdruck, dass es der Stadtverordnetenversammlung unmittelbar verantwortlich
und in seiner sachlichen Tätigkeit dieser unmittelbar unterstellt ist.
Bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist das
Rechnungsprüfungsamt unabhängig und insoweit an Weisungen nicht
gebunden.
Darüber hinaus werden der Leiter und die Prüfer des
Rechnungsprüfungsamtes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt
und ggf. abberufen. Der Leiter und die Prüfer dürfen eine andere
Stellung in der Verwaltung der Stadt Luckenwalde nur innehaben, wenn dies
mit ihren Prüfaufgaben vereinbar ist. Durch die besondere Stellung des
Rechnungsprüfungsamtes soll ein Höchstmaß an Unabhängigkeit
und Objektivität bei der Durchführung der Prüfungshandlungen
gewährleistet werden.
Die Rechte und Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes sind in der
Rechnungsprüfungsordnung festgelegt.
Fallweise übertragene Aufgaben
Mitwirkung in überregionalen Arbeitskreisen
Das Rechnungsprüfungsamt hat gemäß § 102 Abs. 1 BbgKVerf das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Stadt einschließlich der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesen von Sondervermögen zu prüfen. In diesem Rahmen hat es insbesondere folgende Prüfungen vorzunehmen:
Dem Rechnungsprüfungsamt obliegt auch die Einsichtnahme gemäß § 54 Abs.1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes bei Unternehmen nach 92 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 BbgKVerf, soweit sich die Stadt eine solche vorbehalten hat.
Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Rechnungsprüfungsamt aufgrund des § 102 Abs.1 S. 4 BbgKVerf über die gesetzlichen Aufgaben hinaus folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen:
Die Stadtverordnetenversammlung, der Hauptausschuss sowie der Bürgermeister haben gemäß §101 BbgKVerf das Recht, dem Rechnungsprüfungsamt Prüfaufträge zu erteilen.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadtverwaltung Luckenwalde ist Mitglied im Arbeitskreis Rechnungsprüfung Rechnungsprüfungsämter Land Brandenburg. In diesem Gremium werden fachliche Fragen der örtlichen Prüfung zwischen den einzelnen Rechungsprüfungsämtern erörtert. Jährlich finden mindestens zwei Sitzungen des Arbeitskreises im Stadthaus in Potsdam statt. Für spezifische Fragen bestehen Unterarbeitskreise.
Weiterhin ist das Rechnungsprüfungsamt auf dem Vergaberechtsforum des Landes Brandenburg Eintragung als Gründungsmitglied, der Stadt Luckenwalde im Arbeitskreis - Vergaberecht - des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vertreten.
· Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Luckenwalde
· Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - BbgKVerf
· Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung - KomHKV
· Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG
| Stadt Luckenwalde | aktualisiert: 17.02.2011 |