Rechnungsprüfungsamt der Stadt Luckenwalde

Kurzdarstellung

Das Rechnungsprüfungsamt nimmt die Aufgaben der örtlichen Prüfung gemäß § 101 ff der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) wahr.
Die besondere Stellung des Rechnungsprüfungsamtes kommt dadurch zum Ausdruck, dass es der Stadtverordnetenversammlung unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit dieser unmittelbar unterstellt ist. Bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist das Rechnungsprüfungsamt unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden.
Darüber hinaus werden der Leiter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt und ggf. abberufen. Der Leiter und die Prüfer dürfen eine andere Stellung in der Verwaltung der Stadt Luckenwalde nur innehaben, wenn dies mit ihren Prüfaufgaben vereinbar ist. Durch die besondere Stellung des Rechnungsprüfungsamtes soll ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Objektivität bei der Durchführung der Prüfungshandlungen gewährleistet werden.
Die Rechte und Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes sind in der Rechnungsprüfungsordnung festgelegt.

Gesetzliche Aufgaben

Übertragene Aufgaben

Fallweise übertragene Aufgaben

Mitwirkung in überregionalen Arbeitskreisen

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

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Gesetzliche Aufgaben

Das Rechnungsprüfungsamt hat gemäß § 102 Abs. 1 BbgKVerf das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Stadt einschließlich der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesen von Sondervermögen zu prüfen. In diesem Rahmen hat es insbesondere folgende Prüfungen vorzunehmen:

  1. die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 82 und des Gesamtabschlusses nach § 83 BbgKVerf,
  2. die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
  3. die Prüfung der Zahlungsabwicklung und der Liquiditätsplanung der Stadt und ihrer Sondervermögen sowie Kassenprüfungen,
  4. die Prüfung der Vergaben,
  5. die Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit,
  6. die Prüfung der Programme zur Ermittlung von Ansprüchen und Zahlungsver-pflichtungen, für die Finanzbuchhaltung und Zahlungsabwicklung sowie zur elektronischen Speicherung von Büchern und Belegen,
  7. die Prüfung der Verwendung von kommunalen Zuwendungen und Garantieverpflichtungen bei übertragenen Aufgaben, soweit sich die Stadt eine solche vorbehalten hat.

Dem Rechnungsprüfungsamt obliegt auch die Einsichtnahme gemäß § 54 Abs.1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes bei Unternehmen nach 92 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 BbgKVerf, soweit sich die Stadt eine solche vorbehalten hat.

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Übertragene Aufgaben

Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Rechnungsprüfungsamt aufgrund des § 102 Abs.1 S. 4 BbgKVerf über die gesetzlichen Aufgaben hinaus folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen:

  1. die Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt in Eigen- und Beteiligungsgesellschaften,
  2. die wirtschaftliche Prüfung von Investitionsvorhaben, der Bauausführung und deren Abrechnung,
  3. die gutachterliche Stellungnahme zu wesentlichen Verfahrensregelungen im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, zu wesentlichen Änderungen finanz- und betriebswirtschaftlicher Art und zum wirtschaftlichen Einsatz der Einrichtungen zur technikunterstützten Informationsverarbeitung,
  4. die Prüfung der Kostenrechnung sowie der Gebührenbedarfsberechnung für kostenrechnenden Einrichtungen,
  5. die Mitwirkung in der Korruptionsbekämpfung.

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Fallweise übertragene Aufgaben

Die Stadtverordnetenversammlung, der Hauptausschuss sowie der Bürgermeister haben gemäß §101 BbgKVerf das Recht, dem Rechnungsprüfungsamt Prüfaufträge zu erteilen.

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Mitwirkung in überregionalen Arbeitskreisen

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadtverwaltung Luckenwalde ist Mitglied im Arbeitskreis Rechnungsprüfung Rechnungsprüfungsämter Land Brandenburg. In diesem Gremium werden fachliche Fragen der örtlichen Prüfung zwischen den einzelnen Rechungsprüfungsämtern erörtert. Jährlich finden mindestens zwei Sitzungen des Arbeitskreises im Stadthaus in Potsdam statt. Für spezifische Fragen bestehen Unterarbeitskreise.

Weiterhin ist das Rechnungsprüfungsamt auf dem Vergaberechtsforum des Landes Brandenburg Eintragung als Gründungsmitglied, der Stadt Luckenwalde im Arbeitskreis - Vergaberecht - des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vertreten.

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Rechtsgrundlagen

· Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Luckenwalde

· Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - BbgKVerf

· Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung - KomHKV

· Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG

· GmbH-Gesetz

· Aktiengesetz

· Handelsgesetzbuch

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Stadt Luckenwalde aktualisiert: 17.02.2011

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