allg.
Sprechzeiten
Ansprechpartner/Kontakt
Abbrennen von Lagerfeuern und nicht kompostierbaren
Abfällen
Bußgelder
Feuerwerk (Anzeigen, Erlaubnisse)
Fundangelegenheiten, -büro, -sachen und
-tiere
Fundmunition
Gefahrenabwehr (Gefahren für öffentliche Sicherheit und
Ordnung)
Gefahrenabwehrverordnung (Einhaltung, Ordnungswidrigkeiten)
Hundehaltung (Einhaltung
Hundehalterverordnung, Ordnungswidrigkeiten, Erteilung Negativzeugnis und
Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes)
Immissionsschutz (Einhaltung des Vorschaltgesetzes
zum Immissionsschutz, Ausnahmebewilligung für die Nachtruhe und Benutzung
von Tongeräten, Ordnungswidrigkeiten, Geräte- und
Maschinenlärmverordnung)
Munitionsfunde (Gefahrenabwehr)
Ordnungspartnerschaft (Bahnhof)
Sammlungen (Einhaltung des Sammlungsgesetzes, Erlaubnisse)
Sprengungen (Anzeigen)
Straßenreinigung (Einhaltung Straßenreinigungssatzung,
Ordnungswidrigkeiten)
Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr, Verwarnungen, Bußgelder,
Kostenbescheide)
Vogelgrippe (Entgegennahme der Meldung über tot aufgefundene
Vögel)
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen/Hinweise zur Nachtruhe
Nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) sind
die Sonn- und Feiertage Tage der allgemeinen Arbeitsruhe. An diesen Tagen
sind grundsätzlich alle öffentlichen Arbeiten, also in der
Öffentlichkeit stattfindende oder durch Dritte wahrnehmbare Arbeiten
und Handlungen, verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe zu
stören.
Der Zweck der Vorschrift liegt darin, Sonn- und Feiertage von
äußerlich in Erscheinung tretender "normaler Werktagsarbeit"
freizuhalten. Nicht erforderlich ist, dass die Arbeit mit körperlichen
Anstrengungen verbunden ist. Maßgeblich ist vielmehr die mit der
Werktagsarbeit verbundene Unruhe, die akustisch, visuell, durch
Geruchsbelästigung oder in anderer Art und Weise störend auf die
allgemeine Ruhe einwirkt. Insofern sind insbesondere handwerkliche Arbeiten
,wie Bohren, Sägen, Hämmern und das Abbrennen von Holzfeuern,
verboten.
Grundsätzlich sollte jeder Bürger im Stadtgebiet einschließlich
in den beiden Ortsteilen Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen und die
oben stehenden Hinweise zu den Lärmschutzvorschriften beachten.
Verstöße und Zuwiderhandlungen können mit einer Verwarnung
oder einem Bußgeld geahndet werden.
Jedem Bürger steht auch der Zivilrechtsweg offen, um auf der Grundlage
des Bürgerlichen Gesetzbuches Ruhestörungen unterbinden zu lassen.
Hinweise zur Nachtruhe
Die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr ist grundsätzlich
geschützt.
Während dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, welche die
Nachtruhe zu stören geeignet sind (§ 10 Landesimmissionsschutzgesetz).
Die mögliche Hellhörigkeit eines Hauses verpflichtet jeden Einzelnen,
in besonderem Maße rücksichtsvoll zu sein. Das heißt z.
B., die Lautstärkeregler für Fernseher, Radio, CD-Player usw.
zurückzudrehen, so dass außerhalb der Wohnung nichts zu hören
ist. Dies gilt aber auch für lautstarke Unterhaltungen und Gesänge.
Seit dem 06.09.2002 ist die Verordnung zur Einführung der Geräte-
und Maschinenlärmschutzverordnung in Kraft .
Für 57 verschiedene Geräte- und Maschinenarten, angefangen von
Baumaschinen, wie z. B. Betonmischer, Abbruchhämmer, Bohrgeräte,
bis hin zu Kettensägen, Rasenmähern, Laubbläser, Laubsammler,
Motorhacken, Häcksler, Vertikutierer oder elektrischen Heckenscheren
u. v. m., wurden damit auch Regelungen für den Betrieb im Freien festgelegt.
Die Beschränkungen für die Benutzung lärmverursachender
Geräte und Maschinen gelten grundsätzlich in reinen, allgemeinen
und besonderen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die
der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten.
Zu beachten ist, diese Geräte dürfen
- an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie
- an Werktagen in der Zeit von 20:00 bis 7:00 Uhr
nicht betrieben werden.
Verschärfte Betriebsverbote gelten für Freischneider,
Grastrimmer/Graskantenschneider (werden mit Verbrennungsmotor betrieben;
nicht zu verwechseln mit Rasentrimmern/Rasenkantenschneidern), Laubbläser
und Laubsammler. Die Verordnung sieht vor, dass die Geräte (ohne EG
Umweltzeichen - stilisierte Blume mit einem Kreis aus zwölf Sternen
als Blütenblätter und dem Euro-Zeichen in der Mitte) nicht an Sonn-
und Feiertagen und an Werktagen nur von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00
bis 17:00 Uhr betrieben werden dürfen.
Verstöße und Zuwiderhandlungen können mit einer Verwarnung
oder einem Bußgeld geahndet werden.
Neben der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sind auch
privatrechtliche Vereinbarungen (z. B. Satzungen von Kleingartenverbänden
sowie Miet- und Pachtverträge) über besondere Nutzungszeiten (z.
B. Verbot der Benutzung während der Mittagszeit) zu beachten.
Hinweise des Ordnungsamtes zum Abbrennen von Lagerfeuern und nicht kompostierbaren Abfällen
Nach § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes Brandenburg ist jegliches Verbrennen im Freien, welches die Nachbarschaft und die Allgemeinheit gefährdet oder belästigt, untersagt. Ausnahmen hiervon, wie das einmalige Abbrennen von Traditions- bzw. Brauchtumsfeuern, sind beim Ordnungsamt/Abt. Allgemeine Ordnungsangelegenheiten schriftlich zu beantragen.
Entsprechend dem Wunsch vieler Bürger kann auf Grund einer Regelung
durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und
Verbraucherschutz, die nach wie vor in Kraft ist, gelegentlich ein kleines
Holzfeuer im Freien ohne kostenpflichtige Ausnahmengenehmigung des Ordnungsamtes
abgebrannt werden.
Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, damit es nicht
zu Gefährdungen und Rauchbelästigungen kommt.
Feuer jeglicher Art sind an Sonn- und Feiertagen verboten !!!
Zehn Grundregeln sind beim Abbrennen eines Holzfeuers im Freien zu beachten:
1. Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens
beträgt 1 Meter.
2. Als Brennstoff wird ausschließlich trockenes, naturbelassenes,
stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, z. B. in Form
von Scheitholz, kurzen Ästen und Reisig, verwendet.
3. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer
entzünden.
4. Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer.
Verboten sind Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und
Strauchschnitt, Laub, sowie Holzabfälle aus gestrichenem, lackiertem
oder mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, mit Teer oder Dachpappe
verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten u.ä.
5. Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder
entfachen.
6. Das Feuer ist von einer zuverlässigen Aufsichtsperson bis zum
vollständigen Erlöschen der Glut zu überwachen. Löschmittel
immer bereithalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher).
7. "Brandbeschleuniger", wie Benzin, Verdünnung, Spiritus, niemals
verwenden, Explosionsgefahr!
8. Die Feuerstelle stets in ausreichendem Abstand zu Gebäuden und
brandgefährdeten Materialien anlegen.
9. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich
löschen.
10. Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen.
Nur wenn keine Waldbrandwarnstufe ausgelöst wurde und unter Beachtung
dieser Sicherheitsregeln ist das Verbrennen von trockenem und naturbelassenem
Holz möglich.
Wenn Sie ein Holzfeuer in Ihrem Garten bzw. auf Ihrem Grundstück planen,
empfiehlt es sich vorher mit dem Nachbarn zu sprechen. Wenn ein Holzfeuer
auf einem Grundstück abgebrannt werden soll, dessen Eigentümer
Sie nicht sind, müssen Sie zuerst klären, ob der Eigentümer
dies duldet. In einer Gartensparte kann dies z. B. durch Satzung oder bei
einem Pachtgrundstück durch den Pachtvertrag geregelt sein.
Verstöße gegen das Verbrennungsverbot gemäß § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes Brandenburg werden vom Ordnungsamt geahndet.
Auskünfte und Informationen erteilen die Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben, Tel. 672-323 oder 672-328.
Hier zum Download Antragsformular Lager- bzw. Osterfeuer ! (feuer.pdf /16KB)
Tierheim für die Aufnahme von Fundtieren:
|
Diese Rubrik wird zu gegebener Zeit aktualisiert.
HundehaltungWas Hundehalter wissen sollten
Zu beachten sind: - Halten von Hunden Ein befriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird, muss gegen ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein (Hundehalterverordnung). - Führen von Hunden Außerhalb des eingefriedeten Besitztums müssen Hunde ein Halsband mit Namen und Adresse des Hundehalters tragen (Hundehalterverordnung). - Mitnahmeverbot Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, auf Liegewiesen, in Badestellen sowie an als solche gekennzeichnete öffentliche Badestellen mitgenommen werden (Hundehalterverordnung). Das Mitführen von Hunden, ausgenommen von Blindenhunden, auf den Wochenmarkt ist untersagt (Marktordnung). Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art in Stadien und auf Sportplätzen ist verboten (Stadionordnung). - Leinenpflicht Hunde dürfen im Stadtgebiet einschließlich Ortsteile Frankenfelde und Kolzenburg (Anlage 1-3 der Gefahrenabwehrverordnung) sowie auf den Fahrradstraßen (einschließlich Skaterbahn) nur angeleint geführt werden. - Entfernung von Verunreinigungen Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, ist verpflichtet, die von ihnen verursachten Verunreinigungen oder Beschädigungen unverzüglich zu beseitigen (Gefahrenabwehrverordnung). - Anzeigepflicht Der Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg hat seinen Hund unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen und den Nachweis der Zuverlässigkeit in Form eines behördlichen Führungszeugnisses vorzulegen. Dieser Hund ist weiterhin dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe ,Alter, Farbe und Chipnummer) ist dem Ordnungsamt in der Anzeige mitzuteilen (Hundehalterverordnung). - Vermeidung von Immissionen durch Hundegebell Tiere sind so zu halten, dass niemand durch die Immissionen (Lärm), die durch sie hervorgerufen werden, mehr als nur geringfügig belästigt wird (Landesimmissionsschutzgesetz). - Steuerpflicht
Das Halten von Hunden zu Zwecken der persönlichen Lebensführung
von natürlichen Personen in der Stadt Luckenwalde ist steuerpflichtig.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf die Aufnahme
des Hundes in den Haushalt folgt. Maximal also innerhalb von 4 Wochen. Besondere Regelungen zur Haltung von gefährlichen Hunden sind im Ordnungsamt zu erfragen. In den nächsten Wochen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes verstärkt bei ihren Kontrollgängen im Stadtgebiet auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben achten. Bei erstmaligen Verstößen wird es die "rote Karte", ansonsten eine gebührenpflichtige Verwarnung geben. Bei weiteren Fragen zur Hundehaltung wenden Sie sich an das Ordnungsamt/Abt. Allgemeine Ordnungsaufgaben (Tel. 672346), bei Fragen zur Hundesteuer an die Kämmerei/Abt. Steuern (Tel. 672258).
|
|
1. Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg
2. Formulare (PDF-Format)
a)
Formular Anzeigepflicht gem. § 6
b)
Formular Antrag auf Erteilung Negativzeugnis
c)
FormularAntrag auf Erteilung Erlaubnis
| Lfd. Nr. |
Name, Vorname | Telefon | Fax |
| 1. | Albrecht, Werner | 030 36286050 | 030 36286050 |
| 2. | Bamberg, Horst | 030 9294443 | |
| 3. | Behrensmann, Christof | 03304 504313 | |
| 4. | Böhm, Winfried | 033085 50880 | |
| 5. | Diegel, Günther | 03321 454725 | |
| 6. | Dreyer, Andreas | 03304 250749 | |
| 7. | Dr. Fehrenberg, Claudia | 03327 570464 | |
| 8. | Fels, Gerd | 03321 454096 0173 9898388 |
|
| 9. | Fetting, Uwe | 033088 70957 | |
| 10. | Frey, Andreas | 03533 810533 | |
| 11. | Gobin, Thomas | 03344 331279 | |
| 12. | Gobin, Viola | 03344 331279 | |
| 13. | Göpel, Heike | 03533 161452 | |
| 14. | Hanke, Evelyne | 03341 471268 0172 9884750 |
|
| 15. | Hecht, Cornelia | 030 85964768 | |
| 16. | Dr. Hemm, Hanno | 03344 5672 privat 03346 850270 dienstlich |
|
| 17. | Hoffmann, Fritz | 03984 4357 | |
| 18. | Hoffmann, Volkmar | 035695 7113 | |
| 19. | Huber, Matthias | 030 78702505 | |
| 20. | Inter, Detlef | 033207 32270 | |
| 21. | Iwinski, Margot | 03362 3991 | |
| 22. | Dr. Jahn, Herbert | 03301 533797 | |
| 23. | Kelm, Klaus | 03371 621169 0177 3072518 |
|
| 24. | Köhler, Mike | 033369 74603 0177 7444021 |
|
| 25. | Krauß, Katja | 030 78702505 0179 3967981 |
|
| 26. | Krauß, Michael | 03303 405599 | |
| 27. | Kreßmann, Günter | 0331 872788 | |
| 28. | Kuhert, Wolfgang | 038783 60690 | |
| 29. | Kühn, Detlef | 030 8228159 | |
| 30. | Kuhnke, Rolf-Günther | 03303 508176 | 03303 508176 |
| 31. | Langmann, Volker | 033932 71181 | |
| 32. | Lattenstein, Katrin | 033366 70103 | |
| 33. | Lehmann, Klaus | 030 7440350 | |
| 34. | Lehmann, Klaus | 033207 70985 | |
| 35. | Dr. Mauch, Dirk | 030 4710133 | |
| 36. | Mika, Burghard | 030 4033412 | |
| 37. | Mischek, Wolfgang | 035606 41979 | |
| 38. | Dr. Nicodem, Karin | 033363 4238 0173 9535900 |
|
| 39. | Pietz, Rainer | 033438 60404 | |
| 40. | Radomski, Rudi | 033922 90984 0171 8743875 |
|
| 41. | Redepenning, Axel | 033976 50306 | |
| 42. | Rieder, Wolfram | 030 8328944 | |
| 43. | Rosental, Hartmut | 039852 70006 | |
| 44. | Schaelicke, Harri | 030 9282339 | |
| 45. | Schapp, Manfred | 0172 3776283 | |
| 46. | Scheifler, Christiane | 033234 89757 | |
| 47. | Dr. Sondermann, Roderich | 030 56400074 0172 3970130 |
|
| 48. | Stakon, Annegret | 030 36710141 | |
| 49. | Tietz, Ulf-Dieter | 033207 50500 0172 3927099 |
|
| 50. | Trebschuh, Siegmund | 03377 301749 | |
| 51. | Ulbrich, Frank | 03381 701802 | |
| 52. | Vöhringer, Dieter Otto | 030 3657380 | |
| 53. | Weber, Wolfram | 035454 86999 | |
| 54. | Wedau, Anita | 0172 3115575 privat 030 330151842 dienstlich |
| Lfd. Nr. |
Name, Vorname | Telefon | Fax |
| 1. | Albrecht, Werner | 030 36286050 | 030 36286050 |
| 2. | Bamberg, Horst | 030 9294443 | |
| 3. | Diegel, Günther | 03321 454725 | |
| 4. | Dreyer, Andreas | 03304 250749 | |
| 5. | Dr. Fehrenberg, Claudia | 03327 570464 | |
| 6. | Fels, Gerd | 03321 454096 | |
| 7. | Gobin, Thomas | 03344 331279 | |
| 8. | Hanke, Evelyne | 03341 471268 0172 9884750 |
|
| 9. | Hoffmann, Fritz | 03984 4357 | |
| 10. | Inter, Detlef | 033207 32270 | |
| 11. | Dr. Jahn, Herbert | 03301 533797 | |
| 12. | Kelm, Klaus | 03371 621169 0177 3072518 |
|
| 13. | Kreßmann, Günter | 0331 872788 | |
| 14. | Kühn, Detlef | 030 8228159 | |
| 15. | Kuhnke, Rolf-Günther | 03303 508176 | 03303 508176 |
| 16. | Lehmann, Klaus | 030 7440350 | |
| 17. | Lehmann, Klaus | 033207 70895 | |
| 18. | Mika, Burkhard | 030 4033412 | |
| 19. | Pietz, Rainer | 033438 60404 | |
| 20. | Rosental, Hartmut | 039852 70006 | |
| 21. | Schaelicke, Harri | 030 9282339 | |
| 22. | Scheifler, Christiane | 033234 89757 | |
| 23. | Dr. Sondermann, Roderich | 030 56400074 0172 3970130 |
|
| 24. | Strakon, Annegret | 030 36710141 | |
| 25. | Ulbrich, Frank | 03381 701802 | |
| 26. | Vöhringer, Dieter Otto | 030 3657380 | |
| 27. | Wedau, Anita | 0172 3115575 privat 030 330151842 dienstlich |
| Lfd. Nr. |
Name, Vorname | Telefon | Fax |
| 1. | Hampel, Ilona | 033839 71694
0172 4307282 |
|
| 2. | Maaß, Olaf | 038791 6092 | |
| 3. | Radtke, Hans-Jürgen | 033748 10641 | |
| 4. | Schuldt-Herzig, Christina | 030 6493657 0174 5291335 |
|
| 5. | Zeitz, Udo | 03337 42603 |
3. Zusätzliche Leinenpflicht in Luckenwalde
Auf Grund der Ermächtigung nach § 3 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg beschlossen die Stadtverordneten auf ihrer Sitzung am 24. Oktober 2000 die Leinenpflicht für alle Hunde in bestimmten Gebieten der Stadt und in den beiden Ortsteilen Frankenfelde und Kolzenburg.
Auszug aus der 1. Änderung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und Anlagen vom 05. Juli 2000 (Gefahrenabwehrverordnung) - veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 22 vom 01. November 2000:
§ 7 Abs. 2
Hunde dürfen in den näher bezeichneten Gebieten in der Stadt Luckenwalde einschließlich Ortsteile nur angeleint geführt werden. Die Leine muss reißfest sein und darf ein Höchstmaß von zwei Metern nicht überschreiten. Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie die der Hundehalterverordnung und des Landeswaldgesetzes oder privat-rechtliche Vorschriften, bleiben von dieser Vorschrift unberührt.
Das folgende Gebiet fällt unter die Bestimmungen des § 7 Abs. 2 (Leinenpflicht) der 1. Änderung zur Gefahrenabwehrverordnung
Luckenwalde
- Im Nordwesten beginnend, nördlich Brandweg von Kiefernstraße
bis Berkenbrücker Chaussee entlang westliche Seite Berkenbrücker
Chaussee bis Klärwerk
- nordwestlich am Klärwerk, rückwärtige Begrenzung der
Kleingartenanlagen "Heimatscholle" und "Sonneneck" bis Weichpfuhlgraben
- entlang Graben über Kleingartenanlage "Harmonie" bis Ruhlsdorfer Chaussee
- östlich Ruhlsdorfer Chaussee bis zur Mühle
- Mühle Steinmeyer bis zur Marienburger Straße, Woltersdorfer
Straße 200 m in Richtung Berlin
- von dort westlich bis zur rückwärtigen Seite der Kleingartenanlage
"Finkenhag"
- am westlichen Waldrand des Bürgerbusches bis zur B 101
(Trafo)/Marienburger Straße
- B 101 in Richtung Woltersdorf bis zum Grundstück Haus-Nr. 8a (Trebbiner
Tor)
- B 101 östlich Trebbiner Tor 8a bis Woltersdorfer Kirchsteig inklusive
Wohnbebauung Trebbiner Tor
- östlich Woltersdorfer Kirchsteig bis zum Sportplatz Baruther Tor inklusive
Gärtnerei
- Baruther Tor östlich Gewerbegebiet Krähenheide bis Gottower
Straße
- nördlich Gottower Straße bis nordöstlich Gewerbegebiet
Honigberg
- östlich Gewerbegebiet Honigberg bis Weg am Eckbusch
- nördlich Eckbuschweg bis Haus-Nr. 1 - 4 einschließlich
Grundstücke und Gärten
- östlich des Erbkabelweges vom Eckbuschweg über den Schwalbenweg
bis Jänickendorfer Straße
- nördlich der Jänickendorfer Straße über den
Königsgraben bis Altersheim
- Altersheim bis Wohnbebauung Am Königsgraben
- südlich Königsgraben über Bürgergehege einschließlich
Kleingartenanlage "Elsthal" bis südöstlichen Teichwiesenweg
- südlich Teichwiesenweg bis zur B 101
- südlich Dämmchenweg von B 101 bis In den Plänen
- südlich In den Plänen bis Bahnstrecke nach Jüterbog
- westlich der Bahnstrecke bis Schwindsuchtbrücke
- Bahnstrecke über westlich Ernst-Kloß-Stadion zur Straße
An den Ziegeleien
- südwestlich der Straße An den Ziegelein bis Grüner Weg
exklusive Lehmkieten, inklusive Häuser An der Wildbahn
- östlich Lehmhufenweg und Weinberge bis Haus-Nr. 7 (östlich
Schulzensee)
- von Haus-Nr. 7 in nördlicher Richtung über Frankenförder
Weg bis Zapfholzweg
- Gewerbegebiet Biopark inklusive Stalagfriedhof
- südlich Gewerbegebiet Frankenfelder Berg, vom Frankenförder Weg
bis zur Zufahrtstraße zur Möbeloase (Kapstraße)
- östlich der Zufahrtsstraße zur Möbeloase bis L 80
(Ampelkreuzung)
- nördlich der L 80 Frankenfelder Chaussee bis östlich Neue
Bergsiedlung
- östlich Neue Bergsiedlung, östlich Bergsiedlung bis Kiesweg
- nördlich Kiesweg bis Höhe verlängerte Birkenstraße
- östlich Waldweg von der Birkenstraße zur Kiefernstraße,
östliche Kiefernstraße bis Brandweg
Frankenfelde
- Von Luckenwalde kommend, rechts beginnend, an Haus-Nr. 82 rechts vorbei
hinter den Grundstücken bis Haus-Nr. 74
- nach rechts hinter den Grundstücken Nr. 74 - 64
- vom Grundstück Nr. 64 bis Grundstück Nr. 58
- von Nr. 58 in Richtung Weg nach Ruhlsdorf unter Einbeziehung aller einzeln
stehenden
Grundstücke
- vom Weg bis Nr. 49 und weiter bis Ortseingang von Gottsdorf her bis Haus-Nr.
48
- von Nr. 48 hinter den Grundstücken bis hinter Nr. 31, weiter bis zur
Kirche
- von Kirche hinter den Grundstücken in Richtung Dorfausgang bis
gegenüber Nr. 21
- weiter von Nr. 21 bis hinter Grundstück Nr. 7 und von dort hinter
allen Wohn- und
Gewerbegrundstücken bis Nr. 1
Kolzenburg
- Beginn Luckenwalder Str. Nr. 15 und 14
- Straße Zum Wasserwerk bis Kirchsteig links Kirchsteig bis Nr. 7
zurück bis Straße Zum Wasserwerk links bis Nr. 23
- zurück bis Straße Unter den Eichen nach links bis Nr. 20
einschließlich bis Nr. 9b weiter bis ehemals SMI
- weiter rechts bis ehemals Euro Getränkeservice, Markendorfer Weg
- entlang Erlengraben bis Straße Am Sonnenberg und bis Rückfront
Luckenwalder Str.15
- einschließlich Siedlung "Neuhofer Weg"
- Skaterbahn
Beschriebene Gebiete können im Ordnungsamt (Zimmer 101) anhand eines Stadtplanes eingesehen werden.
Seit dem 01. bzw. 15.07.2009 sind bei der LUBA GmbH 5 Bürgerhelfer für
3 Jahre eingestellt, die für die Stadt tätig sind. |
Deutsche Bahn AG, Stadt Luckenwalde, Polizei und Bundespolizei vereinbaren Ordnungspartnerschaft für den Luckenwalder Bahnhofsbereich
Stadt übernimmt das Bahnhofsgebäudeensemble
Der Bahnhof Luckenwalde wird sicherer.
Am Freitag, den 29. September 2006 unterzeichneten in der Kunsthalle
"Vierseithof" Luckenwalde (v.l.):
Polizeirat Bernd Friederici, Leiter der Polizeiwache Luckenwalde,
Elisabeth-Herzog von der Heide, Bürgermeisterin der Stadt Luckenwalde,
Thomas Hesse, Leiter Bahnhofsmanagement Potsdam der DB Station&Service
AG und 1. Polizeihauptkommissar Gundhardt Dahms, Bundespolizeiinspektion
Potsdam eine Vereinbarung über eine Ordnungspartnerschaft für den
Luckenwalder Bahnhof und sein Umfeld. Bahnhofsmanager Thomas Hesse und
Bürgermeisterin Elisabeth-Herzog- von der Heide geben mit dieser
Ordnungspartnerschaft ein Signal, dass weiterer Vandalismus nicht mehr toleriert
wird und fordern auch die Bürgerschaft dazu auf, durch Wachsamkeit zum
Schutz Geschaffenen und Entstehenden beizutragen.
Nach den umfangreichen Investitions- und Instandhaltungsarbeiten der Deutschen
Bahn in den Ausbau der Verkehrsanlagen, der Bahnsteige, des Tunnels und den
von der Stadt ge-schaffenen Berliner Platzes mit Straße und
Stellplätzen, will die Stadt nun auch das Bahn-hofsgebäude entwickeln.
Die Deutsche Bahn hat sowohl das Empfangsgebäude, als auch den ehemaligen
Post- und Güterbahnhof an die Stadt Luckenwalde verkauft und wird beide
zum 1. Oktober 2006 an die Stadt Luckenwalde übergeben.
Alle Partner haben erkannt, dass insbesondere im Zuge dieser Entwicklung
fortgesetzter Investitionen in das wichtige Eingangstor der Stadt dem seit
längerer Zeit herrschenden und von vielen Luckenwaldern und ihren
Gästen beklagten Vandalismus Einhalt geboten werden muss. Insbesondere
dem Engagement der Ordnungsamtsleiterin Barbara Bölter und des
Bahnhofsmanagers Thomas Hesse ist es geschuldet, dass ein tatkräftiges
Netzwerk zum Schutz der Bahnanlagen gebildet wurde.
Die zugrundeliegende Vereinbarung zur Intensivierung der Zusammenarbeit im
Interesse der öffentlichen Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf dem
Bahnhof Luckenwalde und dessen öffentlichem Umfeld soll helfen
· die Funktionsfähigkeit und Sauberkeit der Anlagen herzustellen
und zu erhalten,
· die Präventionsbreite zu erhöhen und das Ausmaß von
Schäden zu reduzieren,
· Ordnungswidrigkeiten und Ordnungsstörungen bereits im Ansatz
zu erkennen und zu unterbinden,
· das Entdeckungsrisiko für Täter und Störer auf ein
abschreckendes Niveau zu erhöhen,
· das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und der
Reisenden zu steigern,
· Bürgernähe und Service auf dem Bahnhof und dessen Umfeld
zu fördern.
Burkhard Ahlert/Sprecher Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern
Christian von Faber/Stadt Luckenwalde, Stabsstelle URBAN
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Luckenwalde,
die DB Station & Service AG und die Stadt Luckenwalde haben sich zum
Ziel gesetzt, die Qualität des Bahnhofes, die Visitenkarte und das Tor
zur Stadt, nachhaltig zu verbessern.
Die Verkehrsstation, insbesondere die Aufzüge und die Bahnsteig, wurde
mit hohem finan-ziellen Aufwand und sehr viel Mühe instandgesetzt.
Mit Ihrer Unterstützung und Hilfe möchten wir dafür Sorge
tragen, dass dieser neue Zustand so erhalten bleibt.
Vandalismus, Schmierereien und Zerstörung können wir gemeinsam
verhindern.
Sollten Sie Zeuge solcher Handlungen werden, melden Sie bitte diese sofort
unter dem Notruf der Polizei 110 oder der Bundespolizei: 0331 967150
oder benachrichtigen Sie die zuständige 3-S-Zentrale der DB Station
& Service unter 0331 2357520 (täglich 24 Stunden besetzt).
DB Station & Service AG/ Bahnhofsmanagement Potsdam
Stadt Luckenwalde/Bürgermeisterin
| Stadt Luckenwalde | aktualisiert: 15.09.2011 |