Informationen zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Anspruchsberechtigt sind:

  1. SGB II / SGB XII Leistungsempfänger
  2. Kindergeldzuschlagsempfänger
  3. Kinderwohngeldempfänger

Ansprüche bestehen auf:

  1. Zuschuss zum Mittagessen
  2. Lernförderung
  3. Zuschuss für Sport und Freizeit
  4. Tagesausflüge/Klassenfahrten
  5. Schulbedarf
  6. Schülerbeförderungskosten

Beratungsstellen:

  1. Das Jobcenter für SGB II- Leistungsempfänger in der Zinnaerstr. 28a - 32, Luckenwalde
  2. Sozialamt des Landkreises Teltow-Fläming für übrige Leistungsempfänger Am Nuthefließ 2, Luckenwalde

Wo finde ich weitere Informationen?

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie im Serviceportal und zum Thema Wohngeld auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Antragsformulare sind im Internet auf der Seite des Landkreises Teltow-Fläming unter Bürgerservice, A-Z Formularservice eingestellt und können dort abgerufen werden.


Stadt Luckenwalde aktualisiert: 05.05.2011

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