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Bestattungsformen:
Die Bestattungsformen können in Erdeinzelgrabstätten,
Erdeinzelwahlgrabstätten, Erdoppelwahlgrabstätte,
Urneneinzelgrabstätten, kleine und große Urnenwahlgrabstätten
oder in Urnengemeinschaftsanlagen erfolgen.
Größe des Friedhofes:
12 Hektar
Nutzungsrecht:
Die Dauer der Ruhefrist und des Nutzungsrechts beträgt für die
Erdeinzelgrabstätten 20 Jahre, für die
Erdeinzelwahlgrabstätte und die Erddoppelwahlgrabstätte 25 Jahre,
für die Urneneinzelgrabstätte und
die Urnengemeinschaftsanlage 20 Jahre, für die große und kleine
Urnenwahlgrabstätte 25 Jahre.
Friedhofsgärtner:
Frau Jänicke
Herr Kisser
Tel.: 0175 48 51 725
Fax: 03371 642829
| Stadt Luckenwalde | aktualisiert: 24.01.2012 |