Ordnungsamt / Abt. Gewerbeangelegenheiten

Anzeige eines Gaststättengewerbe in einer ortsfesten Betriebsstätte auf Dauer

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

allg. Sprechzeiten
Ansprechpartner/Kontakt


Anzeige eines Gaststättengewerbes in einer ortsfesten Betriebsstätte auf Dauer

Hinweise:

Folgende Dokumente sind bei der Gewerbeanzeige vorzulegen:

Bearbeitungsfrist:

Gebühren:

Folgende Behörden erhalten von der Gewerbebehörde unverzüglich eine Kopie der Gewerbeanzeige:

Deshalb ist vor Betriebseröffnung abzusichern, dass die Bestimmungen des Baurechts und der Lebensmittelhygiene eingehalten werden.

Rechtsgrundlagen:

Das Gaststättengewerbe ist anzuzeigen bei:

Stadtverwaltung Luckenwalde
Ordnungsamt/Gewerbestelle
Theaterstraße 16 d
14943 Luckenwalde

Zimmer: 103
Tel.: 0 33 71 / 672-308
Fax: 0 33 71 / 672-409
E-Mail: ordnungsamt@luckenwalde.de

zu den Formularen Gewerbean- bzw. -ummeldung


Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (vormals eine Gestattung)

Hinweise:

Folgende Dokumente sind bei der Gewerbeanzeige vorzulegen:

Bearbeitungsfrist:

Gebühren:

Folgende Behörden erhalten von der Gewerbebehörde unverzüglich eine Kopie der Gagev:

Rechtsgrundlagen:

Das vorübergehende Gaststättengewerbe ist anzuzeigen bei:

Stadtverwaltung Luckenwalde
Ordnungsamt/Gewerbestelle
Theaterstraße 16 d
14943 Luckenwalde

Zimmer: 103
Tel.: 0 33 71 / 672-308
Fax: 0 33 71 / 672-409
E-Mail: ordnungsamt@luckenwalde.de

zum Formular Gagev (vorübergehendes Gaststättengewerbe)



Stadt Luckenwalde aktualisiert: 01.02.2010

zurück zur Homepage der Stadt Luckenwalde