Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Gewerbe-Beiblatt
Definition Gewerbe
Ein Gewerbe ist jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht
nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit.
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Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb
einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle mit
Sitz in Luckenwalde, Frankenfelde oder Kolzenburg anfängt, muss dies
der Stadt Luckenwalde anzeigen.
Hinweise:
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Anzeigepflichtig sind natürliche Personen (Einzelunternehmen,
Personengesellschaften) und juristische Personen (AG, GmbH, Genossenschaft
u. a.).
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Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn oder zur Änderung
oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine
Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.
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Die Gewerbeanmeldung schließt nicht eine Genehmigung der geplanten
Nutzung eines Gewerbeobjektes ein. Beabsichtigen Sie zur Ausübung des
Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder
Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der
Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben
ist, so gehört Ihr Bauvorhaben zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben.
Bitte informieren Sie sich beim Amt für Bauaufsicht, Planung und
Denkmalschutz der Kreisverwaltung, ob ein Antrag auf Nutzungsänderung
erforderlich ist.
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Ausländer, mit Ausnahme der EU-/EWR-Ausläner, die in eigener Person
im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen
einer Aufenthaltsgenehmigung der dafür zuständigen
Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden
Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist.
Folgende Dokumente sind bei der Gewerbeanzeige neben dem ausgefüllten
Formular vorzulegen:
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Personalausweis,
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bei handwerklichen Tätigkeiten die Handwerkskarte bzw. der Antrag für
eine Handwerkskarte,
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bei nicht EU-Bürger der Reisepass, eine Anmeldebescheinigung des
zuständigen Einwohnermeldeamtes und gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis
bzw. Arbeitsgenehmigung der Bundesanstalt für Arbeit,
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bei der Anzeige einer GmbH, GmbH & Co. KG, AG,OHG, Genossenschaft oder
eines eingetragenen Vereines ist ein aktueller Handels-, Genossenschafts-
oder Vereinsregisterauszug vorzulegen,
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bei der Rechtsform der GbR, OHG und KG hat jeder geschäftsführende
Gesellschafter das Gewerbe gesondert auf einer Gewerbeanmeldung anzuzeigen,
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bei juristischen Personen, die noch nicht im Handelsregister eingetragen
sind, ist der Gesellschaftervertrag, die Bestellung des
Geschäftsführers und die Anmeldung zum Handelsregister in Kopie
vorzulegen.
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Beauftragt ein Gewerbetreibender eine andere Person mit der Gewerbeanzeige,
so ist zusätzlich eine Vollmacht vorzulegen.
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Wird die Gesellschaft durch mehr als einen gesetzlichen Vertreter vertreten,
sind die Angaben zu den weiteren Vertretern auf dem
Beiblatt zur Gewerbeanmeldung zu machen.
Bearbeitungsfrist und Gebühren:
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Die Gewerbeanzeige wird innerhalb von 3 Arbeitstagen bestätigt, soweit
alle Angaben auf dem Gewerbeanzeigeformular vollständig sind und die
Bearbeitungsgebühr von 26,00 EUR bzw. 31,00 EUR für juristische
Personen plus 13,00 EUR für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter entrichtet
wurde.
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Für die Anzeige des Ausschanks alkoholischer Getränke (§ 3
Abs. 1 BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche
Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8,00 EUR.
Rechtsgrundlagen:
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§§ 14-15 Gewerbeordnung (GewO)
zum Formular Gewerbeanmeldung
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Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches der
Stadt Luckenwalde, ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung
auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher
angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den
Gewerbetreibenden der Stadt Luckenwalde gleichzeitig anzuzeigen.
Das Gewerbe ist umzumelden wenn:
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die Hauptniederlassung, die Zweigstelle oder die unselbständige Zweigstelle
innerhalb der Stadt Luckenwalde in eine andere Straße verlegt wird
(dazu zählt auch die Verlegung von einer zur anderen Hausnummer innerhalb
einer Straße),
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zukünftig Tätigkeiten ausgeübt werden, die auf der Gewerbeanzeige
nicht genannt bzw. andere als die bereits genannten Tätigkeiten
ausgeübt werden.
Hinweise:
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Anzeigepflichtig sind natürliche Personen (Einzelunternehmen,
Personengesellschaften) und juristische Personen (AG, GmbH, Genossenschaft
u. a.).
-
Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn oder zur Änderung
oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine
Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.
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Die Gewerbeummeldung schließt nicht eine Genehmigung der geplanten
Nutzung eines Gewerbeobjektes ein. Beabsichtigen Sie zur Ausübung des
Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder
Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der
Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben
ist, so gehört Ihr Bauvorhaben zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben.
Bitte informieren Sie sich beim Amt für Bauaufsicht, Planung und
Denkmalschutz der Kreisverwaltung, ob ein Antrag auf Nutzungsänderung
erforderlich ist.
Folgende Dokumente sind bei der Gewerbeanzeige neben dem ausgefüllten
Formular vorzulegen:
-
Personalausweis,
-
bei handwerklichen Tätigkeiten die Handwerkskarte bzw. der Antrag für
eine Handwerkskarte,
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eine Erlaubnis, wenn dies die zukünftige Tätigkeit erfordert.
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Beauftragt ein Gewerbetreibender eine andere Person mit der Gewerbeummeldung,
so ist zusätzlich eine Vollmacht vorzulegen.
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Wird die Gesellschaft durch mehr als einen gesetzlichen Vertreter vertreten,
sind die Angaben zu den weiteren Vertretern auf dem
Beiblatt zur Gewerbeanmeldung zu machen.
Bearbeitungsfrist und Gebühren:
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Die Gewerbeummeldung wird innerhalb von 3 Arbeitstagen bestätigt, soweit
alle Angaben auf dem Formular vollständig sind und die
Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR entrichtet wurde.
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Für die Anzeige des Ausschanks alkoholischer Getränke (§ 3
Abs. 1 BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche
Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8,00 EUR.
Rechtsgrundlagen:
-
§§ 14-15 Gewerbeordnung (GewO)
zum Formular Gewerbeummeldung
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Die Abmeldung eines selbständigen Betriebes, eines stehenden Gewerbes
oder einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweistelle ist der
Stadt Luckenwalde gleichzeitig anzuzeigen.
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Eine Abmeldung ist auch erforderlich, wenn die Hauptniederlassung, Zweigstelle
oder unselbständige Zweigstelle im Zuständigkeitsbereich der Stadt
Luckenwalde geschlossen wird und in einem anderen Amtsbezirk wieder
eröffnet wird.
Folgende Dokumente sind bei der Gewerbeanzeige neben dem ausgefüllten
Formular vorzulegen:
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Personalausweis.
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Beauftragt ein Gewerbetreibender eine andere Person mit der Gewerbeabmeldung,
so ist zusätzlich eine Vollmacht vorzulegen.
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Wurde die Gesellschaft durch mehr als einen gesetzlichen Vertreter vertreten,
sind die Angaben zu den weiteren Vertretern auf dem
Beiblatt zur Gewerbeanmeldung zu machen.
Bearbeitungsfrist und Gebühren:
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Die Gewerbeabmeldung wird innerhalb von 3 Arbeitstagen bestätigt, soweit
alle Angaben auf dem Formular vollständig sind.
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Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen:
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§§ 14-15 Gewerbeordnung (GewO)
zum Formular Gewerbeabmeldung
Das Beiblatt ist zusätzlich zur
Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung/Gewerbeabmeldung auszufüllen, wenn
das Unternehmen durch eine juristische Person geführt wird, die von
mehr als einer Person vertreten wird.
zum Formular Gewerbe-Beiblatt

| Stadt Luckenwalde |
aktualisiert: 01.02.2010 |
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