Auskunft aus dem Gewerberegister
Antrag auf Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister
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Das Gewerberegister der Stadt Luckenwalde ist kein öffentliches Register
(wie z. B. das Handelsregister), dennoch können Auskünfte zum Sitz
eines Gewerbebetriebes eingeholt werden.
Hinweise:
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Anträge auf Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Luckenwalde sind
schriftlich zu stellen.
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Auskünfte sind kostenpflichtig.
Folgende Dokumente sind vorzulegen:
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formloser, schriftlicher Antrag
Bearbeitungsfrist:
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Die Bearbeitung von Auskünften kann bis zu 14 Tage dauern.
Gebühren:
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Auskünfte aus den beim Gewerbeamt vorliegenden Unterlagen:
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10,00 EUR pro Person (für die erste bis zehnte Person)
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5,00 EUR für jede weitere Person
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Ermittlungen und Nachfragen für Auskünfte, die über die beim
Gewerbeamt vorliegenden Unterlagen hinaus gehen:
Rechtsgrundlagen:
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§ 14 Abs. 6 bis 8 Gewerbeordnung (GewO)
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Unternehmen, die eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen,
können diese formlos beantragen.
Hinweis:
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Natürliche Personen sowie Gesellschafter einer Gesellschaft
bürgerlichen Rechts beantragen die Auskunft aus dem Einwohnermeldeamt
der Stadt
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Beantragende Firmen können sein GmbH, AG, OHG, KG, GmbH & Co. KG
mit einer Hauptniederlassung in der Stadt Luckenwalde.
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Die Beantragung muss den Verwendungszweck der Auskunft enthalten.
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Per Post zugesandten Anträgen ist ein Verrechnungsscheck in Höhe
von 13,00 EUR beizulegen.
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Die Auskunft erhält das Unternehmen in ca. 2 - 3 Wochen vom Bundesamt
für Justiz - Gewerbezentralregister - in 53094 Bonn zugeschickt.
Gebühr:
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist zu beantragen bei:
Stadtverwaltung Luckenwalde
Ordnungsamt/Gewerbestelle
Theaterstraße 16 d
14943 Luckenwalde
Zimmer: 103
Tel.: 0 33 71 / 672-308
Fax: 0 33 71 / 672-409
E-Mail:
ordnungsamt@luckenwalde.de
| Stadt Luckenwalde |
aktualisiert: 02.02.2010 |
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