Nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung aufgrund § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.
Nach § 18 des Melderechtsrahmengesetzes ist eine Datenübermittlung nach § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Nach § 62 des Wehrpflichtgesetzes ist die Datenübermittlung nach § 58 des Wehrpflichtgesetzes so vorzunehmen, dass die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2012 volljährig werden, bereits bis zum 31. Oktober 2011 zu übermitteln sind.
Um Betroffenen die Wahrnehmung des Widerspruchsrechts zu ermöglichen, erfolgt die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrpflicht in diesem Jahr nicht vor dem 31. August 2011.
Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg
Anmeldung
Wer eine Wohnung im Land Brandenburg bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden. Der Meldepflichtige hat auf Verlangen der Meldebehörde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen vorzulegen und bei der Meldebehörde persönlich zu erscheinen.
Umzug innerhalb des Landes Brandenburg
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung notwendig:
- Personalausweis/Reisepass
Für den Nachweis des Familienstandes die Urkunde der letzten
Familienstandsänderung.
Diese Nachweise können nachgereicht werden.
Erfolgt die Anmeldung nicht innerhalb von 2 Wochen, ist eine Abmeldung aus dem Verzugsort vorzulegen.
Zuzug aus anderen Bundesländern
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung notwendig:
- Personalausweis/Reisepass
- Kinder unter 16 Jahre - Geburtsurkunde und Kinderreisepass oder
Kinderausweis
Für den Nachweis des Familienstandes die Urkunde der letzten
Familienstandsänderung.
Diese Nachweise können nachgereicht werden.
Die Anmeldung bei der Meldebehörde befreit nicht von der Verpflichtung, ggf. auch anderen Behörden den Wohnungswechsel mitzuteilen So müssen Kfz-Halter, bei denen der regelmäßige Standort ihres Fahrzeuges mehr als drei Monate in den Bereich einer anderen Zulassungsstelle verlegt wird, das Fahrzeug bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle umkennzeichnen lassen. Das Unterlassen dieser Verpflichtung ist bußgeldbewehrt und kann zur Stilllegung des Fahrzeuges führen.
Abmeldung
Die Abmeldepflicht bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entfällt.
Abmeldepflichtig ist der Wohnsitz bei einem Verzug in das Ausland und der Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Ummeldung
innerhalb der Stadt Luckenwalde einschließlich der Ortsteile Frankenfelde
und Kolzenburg
Die Vorlage des Personalausweises ist notwendig.
Checkliste für Ihren Umzug:
| erledigt | erledigt | ||
| Arbeitgeber | Bank/Sparkasse | ||
| Krankenkasse | Schule | ||
| Versicherungen | Kindertagesstätte | ||
| Post | Abonnements | ||
| GEZ | Arbeitsamt | ||
| Finanzamt | Kindergeldkasse | ||
| Strom | Kfz-Zulassung | ||
| Wasser | Kreiswehrersatzamt | ||
| Gas | Stadt Luckenwalde/Abt. Steuern | ||
| Rentenversicherungsträger |
Personalausweis
vorlaüfiger Personalausweis
Reisepass-Europareisepass
vorläufiger Reisepass
Kinderausweis-Passersatz
![]() |
Beantragung eines
ePersonalausweises Weitere Informationen zum ePersonalausweis finden Sie unter dem |
| Antragsteller unter 24 Jahre: | Antragsteller nach Vollendung des 24. Lebensjahres: |
| - Geburtsurkunde - 1 biometrisches Lichtbild - 22,80 EUR Gebühr - Sorgeberechtigter (für Antragsteller unter 16 Jahren) |
- Geburtsurkunde - 1 biometrisches Lichtbild - 28,80 EUR Gebühr |
Gültigkeit eines ePersonalausweises:
- unter 24 Jahre ist der Personalausweis 6 Jahre gültig
- über 24 Jahre ist der Personalausweis 10 Jahre gültig
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten.
Bei einem Verlust des ePersonalausweises ist dieser unverzüglich bei einer Meldestelle in Deutschland anzuzeigen.
Jeder Bürger, der in Luckenwalde einen neuen Personalausweis beantragt, erhält ab sofort eine kostenlose Schutzhülle bei der Abholung des Dokuments dazu. Die Hülle besteht aus Weichplastik und hat einen gelben Farbton. Mit blauer Schrift steht darauf: "Personalausweis - Stadt Luckenwalde." Patrick Mamerow erhielt am 22. August 2011 aus den Händen der Abteilungsleiterin Einwohnermeldewesen, Kirsten Seifert, seinen neuen Ausweis mit entsprechender Hülle. Personen, die seit dem 01.11.2010 ein neues Personaldokument besitzen, können sich ihre Schutzhülle zu den Sprechzeiten im Rathaus abholen. |
Keine Gebührenfreistellung!
- Geburtsurkunde
- 1 biometrisches Lichtbild
- 10,00 EUR
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten.
Bearbeitungszeit: in Absprache mit dem Antragsteller.
Hinweis:
Die Vervielfältigung von Pässen und Personalausweisen durch
Fotokopieren, Scannen oder sonstige Ablichtung ist grundsätzlich
unzulässig.
Weitere Gebühren im Zusammenhang mit der Ausstellung von Personalausweisen:
| Antragsteller ab 24 Jahren | 28,80 EUR |
| Antragsteller unter 24 Jahren | 22,80 EUR |
| Ausstellung von Ausweisen an Bedürftige | Gebührenreduzierung oder -befreiung |
| Vorläuftiger Personalausweis | 10,00 EUR |
| Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der
Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN |
gebührenfrei |
| Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | 6,00 EUR |
| Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | 6,00 EUR |
| Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
| Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
|
Beantragung Reisepass -
Europapass - Biometrie
Hinweise für Länder- und Reiseinformationen (Einreisebestimmungen)
finden Sie unter:
|
| Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: | Antragsteller nach Vollendung des 24. Lebensjahres: |
| - Geburtsurkunde - 1 biometrisches Passbild - 37,50 EUR - Gültigkeit: 6Jahre |
- Geburtsurkunde - 1 biometrisches Passbild - 59,00 EUR - Gültigkeit: 10 Jahre |
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten.
Bearbeitungszeit: ca. 3 - 4 Wochen
Weitere Pässe - Biometrie
| Pass Express 32 Seiten Fertigstellung innerhalb von 72 Stunden an Werktagen |
91,00 EUR |
| Pass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre) Fertigstellung innerhalb von 72 Stunden an Werktagen |
69,50 EUR |
| Pass 48 Seiten |
81,00 EUR |
| Pass 48 Seiten (unter 24 Jahre) |
59,50 EUR |
| Pass Express 48 Seiten |
113,00 EUR |
| Pass Express 48 Seiten (unter 24 Jahre) |
91,50 EUR |
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Vorläufiger Reisepass
Ausstellung nur, wenn die Produktion eines Reisepasses innerhalb von 72 Stunden
an Arbeitstagen nicht möglich ist. |
- Geburtsurkunde
- 1 biometrisches Passbild
- 26 EUR
Bearbeitungszeit: in Absprache mit dem Antragsteller
![]() |
Beantragung eines Kinderpasses |
- Geburtsurkunde
- Antragsteller sind Sorgeberechtigte
- 1 biometrisches Passbild
- 13 EUR
- Augenfarbe und Größe des Kindes; bei nichtehelichen Kindern
Nachweis der Sorgerechtserklärung
- ab dem 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes bei der Bentantragung
notwendig
- der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, jedoch nur bis zum 12.
Lebensjahr
- Bearbeitungszeit: in Absprache mit dem Antragsteller
| privates Führungszeugnis | Antragsteller erhält das Führungszeugnis vom Bundesgerichtshof |
| behördliches Führungszeugnis | Führungszeugnis wird vom Bundesgerichtshof direkt der Behörde zugestellt |
| Auszug aus dem Gewerbezentralregister |
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- persönliche Antragstellung
- Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- behördliches Führungszeugnis - korrekte Anschrift der Behörde
Die Gebühr in Höhe von 13 EUR ist bei der Beantragung zu
entrichten.
Die Beantragung erfolgt in der zuständigen Meldebehörde und wird
zum Bundesgerichtshof zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Bearbeitungszeit: ca. 2 - 4 Wochen
Eine Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) enthält folgende
Angaben zur eigenen Person:
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Eine Haushaltsbescheinigung enthält folgende Angaben:
Zuständige Dienststelle/Vorsprache:
Eine Vorsprache im Einwohnermeldeamt der Stadt Luckenwalde ist erforderlich.
Gebühren:
Die Gebühr für eine Meldebescheinigung/Haushaltsbescheinigung beträgt 5,00 EUR.
Für Rentenzwecke, zur Vorlage beim Jugendamt und bei der Kindergeldkasse sind diese Bescheinigungen gebührenfrei.
Bearbeitungsdauer:
Die Meldebescheinigung/Haushaltsbescheinigung wird sofort ausgestellt.
| Art der Auskunft | Gebühr |
| einfache Melderegisterauskunft - schriftlich oder mündlich | 8,00 EUR |
| erweitere Melderegisterauskunft | 12,00 EUR |
| Archivauskunft | 13,00 EUR |
Das Meldegesetz sieht vor, dass einer öffentlich - rechtlichen Religionsgemeinschaft neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft in demselben Familienverband leben, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige - also nicht das Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft selbst - kann jedoch nach § 30 Abs. 2 Satz 2 BbgMeldG * die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Begeht jemand eine Auskunft über Alters- oder Ehejubiläum, darf
die Meldebehörde auf Grund von § 33 Abs. 4 BbgMeldeG eine auf folgende
Daten beschränkte Melderegisterauskunft erteilen: Vor- und Familienname,
Doktorgrad, gegenwärtige Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums.
Diese Auskunft darf jedoch nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen
haben. Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, darf die
Meldebehörde z.B. der Presse nicht mitteilen, dass Sie demnächst
z. B. Ihren 80. Geburtstag oder das Jubiläum der Goldenen Hochzeit
feiern.
Da das Widerspruchsrecht bei Ehejubiläumsdaten nur gemeinsam ausgeübt
werden kann, sind die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich.
Das Meldegesetz sieht in § 33 Abs. 1 vor, dass die Meldebehörde in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft an Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und andere Träger von Wahlvorschlägen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und gegenwärtige Anschrift von Wählern erteilen darf. Diese Auskunft steht auch Trägern von Volksbegehren und Volksentscheiden zu. Sie können dieser Datenübermittlung ohne weitere Begründung widersprechen.
Einfache Melderegisterauskünfte können gemäß den Voraussetzungen des § 32a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BbgMeldG auch mittels automatisierten Abruf über das Internet erteilt werden. Ein Abruf ist nicht zulässig, wenn Sie gemäß § 32a Abs. 2 BbgMeldeG dieser Form der Auskunftserteilung widersprechen.
Das Meldegesetz erlaubt in § 33 Abs. 5 eine Auskunft an Adressbuchverlage über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Anträge zu den Widersprüchen der Auskunftserteilung liegen im Warteraum des Einwohnermeldewesen s,Markt 10 (EG ) bereit.
*Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Meldegesetz - BbgMeldeG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 2006
(GVBl .I/06 [Nr. 02] S.6)
Antrag auf Übermittlungssperre gemäß Brandenburgischem Meldegesetz (BbgMeldeG) (a_uesp.pdf/20 KB)
Widerspruch gegen Übermittlung an Religionsgesellschaften
Das Meldegesetz sieht vor, dass einer öffentlich - rechtlichen Religionsgemeinschaft neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft in demselben Familienverband leben, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige - also nicht das Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft selbst - kann jedoch nach § 30 Abs. 2 Satz 2 BbgMeldG * die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläum
Begeht jemand eine Auskunft über Alters- oder Ehejubiläum, darf die Meldebehörde auf Grund von § 33 Abs.4 BbgMeldeG* eine auf folgende Daten beschränkte Melderegisterauskunft erteilen: Vor- und Familienname, Doktorgrad, gegenwärtige Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums. Diese Auskunft darf jedoch nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, darf die Meldebehörde z.B. der Presse nicht mitteilen, dass Sie demnächst z.B. Ihren 80. Geburtstag oder das Jubiläum der Goldenen Hochzeit feiern.
Da das Widerspruchsrecht bei Ehejubiläumsdaten nur gemeinsam ausgeübt werden kann, sind die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich.
Widerspruch an Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen u.a.
Das Meldegesetz sieht in § 33 Abs.1 vor, dass die Meldebehörde in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft an Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und andere Träger von Wahlvorschlägen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und gegenwärtige Anschrift von Wählern erteilen darf. Diese Auskunft steht auch Trägern von Volksbegehren und Volksentscheiden zu. Sie können dieser Datenübermittlung ohne weitere Begründung widersprechen.
Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abruf über das Internet
Einfache Melderegisterauskünfte können gemäss den Voraussetzungen des § 32a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BbgMeldG auch mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein Abruf ist nicht zulässig, wenn Sie gemäß § 32a Abs. 2 BbgMeldeG* dieser Form der Auskunftserteilung widersprechen.
Widerspruch gegen Übermittlung an Adressbuchverlage
Das Meldegesetz erlaubt in § 33 Abs. 5 eine Auskunft an Adressbuchverlage über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Widerspruch zur Datenweitergabe an das Bundesamt für Wehrverwaltung
(nur für Jugendliche, die im darauffolgenden Kalenderjahr
volljährig werden)
Zur Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden jährlich zum 31. März Vor- und Familienname sowie gegenwärtige Anschrift zu männlichen und weiblichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, dem Bundesamt für Wehrverwaltung. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.
Anträge zu den Widersprüchen der Auskunftserteilung liegen im Warteraum des Einwohnermeldewesen Markt 10( EG ) bereit.
*Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg ( Brandenburgisches Meldegesetz - BbgMeldeG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 2006 (GVBl.I/06,[Nr. 02],S.6)
Antrag auf Übermittlungssperre gemäß Brandenburgischem Meldegesetz (BbgMeldeG) (a_uesp.pdf/20 KB)
| Stadt Luckenwalde | aktualisiert: 20.09.2011 |