Erläuterungen zum Antrag auf Ausstellung eines Sozialpasses der Stadt Luckenwalde

Persönliche Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrages im Ordnungsamt, Abteilung Wohnen/Soziales im Rathaus, an Sprechtagen unter Beifügung von:

  1. Bewilligungsbescheide der Leistungsansprüche (Alg II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter bzw. Erwerbsunfähigkeit oder Ansprüche nach dem AsylbLG) im Original.
  2. Ein Dokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgestattung oder Duldung).
  3. Ein Passfoto für alle Personen, für die ein Sozialpass ausgestellt werden soll.

Sozialpässe können ausgestellt werden für:

Sozialpässe mit Begleitperson werden nur gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "B" ausgestellt.

Der Sozialpass der Stadt Luckenwalde wird kostenlos ausgestellt.

zum Antrag des Sozialpasses

Ansprechpartner

Einführung des Sozialtickets im Landkreis Teltow-Fläming

Am 10.12.2007 hat der Kreistag des Landkreises Teltow-Fläming die Einführung eines Sozialtickets zum 01.01.2008 mit 50 % Ermäßigung auf den Regeltarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburgs beschlossen. Angelegt ist das Ticket zunächst als einjähriges Pilotprojekt.

Das Sozialticket gilt für die im u. a. Merkblatt genannten Buslinien der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH (VTF), nicht aber für die Züge der Deutschen Bahn AG und der S- Bahn, und kann von allen Inhabern der Kundenkarte des Landkreises Teltow-Fläming/ VTF in Anspruch genommen werden.

Die Kundenkarte erhalten im Grundsatz alle Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld), dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung) sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nach Vorlage des Personalausweises sowie eines Lichtbildes.

Sie wird Empfängern von laufenden Leistungen nach dem SGB II in der für sie zuständigen Eingangszone der ARGE Teltow-Fläming (Zossen, Bahnhofstraße 16 bzw. Luckenwalde, Zinnaer Straße 28a-32) ausgestellt.

Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB XII bzw. AsylbLG wenden sich bitte an das Amt für Jugend und Soziales in der Kreisverwaltung des Landkreis Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde.

Nähere Informationen zur Einführung des Sozialtickets sowie über die entsprechenden Buslinien entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Sozialticket, welches mit der Kundenkarte ausgegeben wird und auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming unter www.teltow-flaeming.de veröffentlicht ist.

Hinweis: Sozialticket des LK-TF



Stadt Luckenwalde aktualisiert: 04.02.2008

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