Standesamt (Personenstandswesen)
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Personenstandsurkunden
Anmeldung zur Eheschließung |
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Was ist zu beachten: Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes der Braut oder des Bräutigams unabhängig davon, wo das Brautpaar heiraten möchte. Die Anmeldung zur Eheschließung bleibt sechs Monate gültig. |
Nachfolgende Unterlagen werden benötigt:
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2. Eine der nachfolgenden Personenstandsurkunden:
| a) | Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern,
wenn die Eltern nach dem 31. 12. 1957 in den alten Bundesländern geheiratet haben. Das Familienbuch wird im Standesamt des Heiratsortes der Eltern geführt. |
| b) | Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag Diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt. |
| c) | Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern, wenn Sie im Ausland geboren wurden. Die Geburtsurkunde erhalten Sie im Standesamt Ihres Geburtsortes. Es ist eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher nötig. |
3. Aufenthaltsbescheinigung
Sie erhalten die Aufenthaltsbescheinigung beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie die Eheschließung am Nebenwohnsitz anmelden, benötigen Sie auch von diesem die Aufenthaltsbescheinigung. Sie darf nicht älter als sechs Monate sein.
4. Weitere Unterlagen sind erforderlich, wenn
- Sie schon einmal verheiratet waren;
- Sie Kinder unter 18 Jahren haben;
- Sie minderjährig sind;
- bei der Eheschließung Ausländer beteiligt sind;
- Sie im Ausland heiraten wollen.
Gebühren:
| Eheschließung | EUR |
| Prüfung der Ehevoraussetzungen | |
| - wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 40,00 |
| - wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist | 80,00 |
| Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn Antrag beim Wohnort gestellt wurde |
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| - wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 20,00 |
| - wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist | 30,00 |
| Vornahme der Eheschließung | |
| in den Amtsräumen | |
| - während der allgemeinen Öffnungszeiten | 30,00 |
| - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten | 50,00 |
| Ausstellung einer Heiratsurkunde | 10,00 |
| Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch (angelegt in der Zeit vom 01.07.1938 bis 31.12.2008) |
10,00 |
| Auf Wunsch kann ein Stammbuch der Familie ausgewählt werden (Preis nach Angebot) |
| Ehefähigkeitszeugnis | EUR |
| Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses | |
| - wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 40,00 |
| - wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist | 80,00 |
| Begründung einer Lebenspartnerschaft | EUR |
| Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft | |
| - wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 40,00 |
| - wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist | 80,00 |
| Erneute Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft | |
| - wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 20,00 |
| - wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist | 30,00 |
| Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft | |
| in den Amtsräumen | |
| - während der allgemeinen Öffnungszeiten | 30,00 |
| - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten | 50,00 |
| Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde | 10,00 |
Sprechzeiten zur Antragsannahme:
| Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| oder nach persönlicher Vereinbarung |
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im Standesamt des Rathauses
Im Trauzimmer des Rathauses finden maximal 45 Personen Platz. |
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Das Standesamt stellt auf Grund seiner Personenstandsbücher folgende Personenstandsurkunden aus:
beglaubigte Abschriften
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (werden ausgestellt vom Standesamt, von dem der Ereignisfall beurkundet wurde)
Gebühren:
| Personenstandsurkunden | EUR |
| Ausstellung von Personenstandsurkunden | |
| Austellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-,
Lebenspartner- schafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift eines Personenstandseintrages aus einem Altregister oder einer Übergangsbeurkundung |
10,00 |
| Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es
gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird |
5,00 |
| Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag
fortgeführten Familienbuch |
10,00 |
| Auskunft und Einsichtnahme | |
| Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag | 8,00 |
| Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten | 15,00 |
| Stadt Luckenwalde | aktualisiert: 10.11.2011 |