Standesamt (Personenstandswesen)

allg. Sprechzeiten
Ansprechpartner/Kontakt

Anmeldung zur Eheschließung
Trauungsorte
Personenstandsurkunden



Anmeldung zur Eheschließung

Was ist zu beachten:
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes der Braut oder des Bräutigams unabhängig davon, wo das Brautpaar heiraten möchte.
Die Anmeldung zur Eheschließung bleibt sechs Monate gültig.

Nachfolgende Unterlagen werden benötigt:

1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass

2. Eine der nachfolgenden Personenstandsurkunden:
a) Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, wenn
die Eltern nach dem 31. 12. 1957 in den alten Bundesländern geheiratet haben.
Das Familienbuch wird im Standesamt des Heiratsortes der Eltern geführt.
b) Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
Diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt.
c) Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern, wenn
Sie im Ausland geboren wurden.
Die Geburtsurkunde erhalten Sie im Standesamt Ihres Geburtsortes. Es ist eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher nötig.

3. Aufenthaltsbescheinigung

Sie erhalten die Aufenthaltsbescheinigung beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie die Eheschließung am Nebenwohnsitz anmelden, benötigen Sie auch von diesem die Aufenthaltsbescheinigung. Sie darf nicht älter als sechs Monate sein.

4. Weitere Unterlagen sind erforderlich, wenn

- Sie schon einmal verheiratet waren;
- Sie Kinder unter 18 Jahren haben;
- Sie minderjährig sind;
- bei der Eheschließung Ausländer beteiligt sind;
- Sie im Ausland heiraten wollen.

Gebühren:
Eheschließung                                                                                                             EUR
Prüfung der Ehevoraussetzungen  
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 40,00
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00
Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen,
wenn Antrag beim Wohnort gestellt wurde
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 20,00
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 30,00
Vornahme der Eheschließung
in den Amtsräumen
- während der allgemeinen Öffnungszeiten 30,00
- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 50,00
außerhalb der Amtsräume (Kunsthalle-Vierseithof)
- während der allgemeinen Öffnungszeiten 60,00
- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 80,00
Ausstellung einer Heiratsurkunde 10,00
Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch
(angelegt in der Zeit vom 01.07.1938 bis 31.12.2008)
10,00
Auf Wunsch kann ein Stammbuch der Familie ausgewählt werden (Preis nach Angebot)

Ehefähigkeitszeugnis                                                                                                 EUR
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 40,00
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00

Begründung einer Lebenspartnerschaft                                                                    EUR
Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 40,00
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00
Erneute Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 20,00
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 30,00
Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft
in den Amtsräumen
- während der allgemeinen Öffnungszeiten 30,00
- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 50,00
außerhalb der Amtsräume (Kunsthalle-Vierseithof)
- während der allgemeinen Öffnungszeiten 60,00
- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 80,00
Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00

Sprechzeiten zur Antragsannahme:
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr
oder nach persönlicher Vereinbarung



Trauungsorte in Luckenwalde

im Standesamt des Rathauses

Im Trauzimmer des Rathauses finden maximal 45 Personen Platz.

in der Kunsthalle
Homepage Vierseithof

Seit dem 01.07.2000 können auf Wunsch der Brautleute auch Eheschließungen in der Kunsthalle im Volltuchgelände durchgeführt werden.

Die Kunsthalle ist insbesondere für größere Hochzeitsgesellschaften bis zu 130 Personen geeignet.

Interessant ist auch das außergewöhnliche Ambiente der Kunsthalle am Standort alter Industriekultur und an dem nahe gelegenen denkmalgeschützten Vierseithof mit Hotel und Restaurant.

Brautpaare, die Interesse für eine Eheschließung in der Kunsthalle oder mehr Informationen darüber erfahren möchten, können sich im Standesamt oder im Vierseithof melden.



Personenstandsurkunden

Das Standesamt stellt auf Grund seiner Personenstandsbücher folgende Personenstandsurkunden aus:

beglaubigte Abschriften

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (werden ausgestellt vom Standesamt, von dem der Ereignisfall beurkundet wurde)

Gebühren:
Personenstandsurkunden                                                                                           EUR
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Austellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-, Lebenspartner-
schafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift eines
Personenstandseintrages aus einem Altregister oder einer Übergangsbeurkundung
10,00
Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig
beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
5,00
Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten
Familienbuch
10,00
Auskunft und Einsichtnahme
Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag 8,00
Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten 15,00



Stadt Luckenwalde aktualisiert: 09.01.2009

zurück zur Homepage der Stadt Luckenwalde