Stadtplanungsamt

Einreichung von Bauantragsunterlagen für die Bereiche Luckenwalde/Frankenfelde/Kolzenburg
Antragsformular Zuteilung/Änderung einer Hausnummer


Zur Beantragung eines/einer Baugenehmigungsverfahren / vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren / Bauanzeigeverfahren / Vorbescheidsverfahren / Werbeanlagen sind nachfolgende Unterlagen 3-fach entsprechend der Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg (BbgBauVorlV) vom 28. Juli 2009 einzureichen:
- Bauvorbescheid (§ 59 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) i.V.m. § 12 BbgBauVorlV)
- (Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens)
Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind beizufügen:
1. Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:1000 mit Einzeichnung des Baugrundstücks und
2. sonstige für die Beurteilung der zu entscheidenden Einzelfrage des Bauvorhabens erforderliche Bauvorlagen.

Beachten Sie bitte die Ansprechpartner zu folgenden Problematiken:
Sachverhalt Anschrift
Abwasserproblematik Stadtverwaltung Luckenwalde
Ansprechpartner
Anschluss an die vorhandene Wasserversorgung Nuthe Wasser und Abwasser GmbH
Frau Heine
Puschkinstraße 10
14943 Luckenwalde,
Tel.: 03371/6907-23.



Baugenehmigungsverfahren / vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren / Bauanzeigeverfahren Nutzungsänderung (§ 56, 57, 58 BbgBO i.V.m.
§ 11 BbgBauVorlV)

Die entsprechenden Unterlagen sind nur von einem bauvorlageberechtigten Objektplaner (§ 48 BbgBO) einzureichen.
Bitte wenden Sie sich an einen Architekten oder Ingenieur Ihrer Wahl.


Werbeanlagen  § 9 BbgBO i.V.m. § 13 BbgBauVorlV

Dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen sind folgende Bauvorlagen beizufügen:

- Auszug aus dem Liegenschaftskarte im Maßstab 1: 1000 mit Einzeichnung des Standortes,
- objektbezogener Lageplan (§ 4),
- Zeichnungen (Absatz 2) und Beschreibung (Absatz 3),
- Farbfotos mit Darstellung der näheren Umgebung des Standortes und
- Nachweis der Standsicherheit (§ 7), soweit er bauaufsichtlich geprüft wird.

Zeichnungen müssen die Darstellung der Werbeanlage und ihre Maße, auch bezogen auf den Standort und auf Anlagen, an denen die Werbeanlage angebracht werden soll, sowie Angaben über die Farbgestaltung enthalten. In der Baubeschreibung sind die Art und die Beschaffenheit der Werbeanlage sowie, soweit erforderlich die Abstände zu öffentlichen Verkehrsflächen anzugeben.

Die vorgenannten Unterlagen sind einzureichen bei:

Landkreis Teltow - Fläming
Amt für Bauaufsicht, Planung und Denkmalschutz
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Ansprechpartnerinnen:
Frau Heinsdorf,  Tel.: 03371 / 608-4331
Frau Pamin,      Tel.: 03371 / 608-4330
Frau Grieger,     Tel.: 03371 / 608-4352


Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde veröffentlicheten Vordrucke sind zu verwenden (§ 1 Abs. 2BbgBauVorlV v. 28.07.2009).
Vollständige und prüffähige Antragsunterlagen tragen wesentlich zu einer rechtssicheren und zügigen Bearbeitung bei.

Den kostenpflichtigen Bescheid erhalten Sie von der Genehmigungsbehörde - Landkreis Teltow-Fläming, Amt für Bauaufsicht, Planung und Denkmalschutz, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde.
Die Gebühren werden nach dem Gebührengesetzt für das Land Brandenburg (v. 07.07.2009) i.V.m. der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO)
(liegt im Entwurf vor und wird derzeitig überarbeitet) festgesetzt.
Die Ablehnung oder Zurücknahme eines Bauantrages ist gebührenpflichtig.



Gültigkeitsdauer (§ 69 BbgBO):

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheides beträgt sechs Jahre. Die Baugenehmigung erlischt nicht, wenn das Vorhaben innerhalb der Frist nach Satz 1 begonnen worden und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist fertig gestellt ist.


Hinweise zur Grunddienstbarkeit

Dienstbarkeiten sind immer dann erforderlich, wenn die Schaffung bauordnungsrechtmäßiger Zustände die Mitwirkung eines anderen Grundstückseigentümers erforderlich macht. In der Regel wird es sich dabei um folgende Fälle handeln:

- Ein notwendiger oder eine notwendige Zufahrt, insbesondere die Feuerwehrzufahrt führt über ein anderes Grundstück.
- Die notwendigen Erschließungsleitungen führen über ein anderes Grundstück.
- Die Abstandsflächen erstrecken sich auf ein Nachbargrundstück.
- Die nach § 43 II BbgBO erforderlichen Kfz-Stellplätze werden auf einem anderen Grundstück nachgewiesen.

In allen Fällen ist sowohl eine Grunddienstbarkeit zugunsten des Baugrundstückes als auch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Bauaufsichtsbehörde zu bestellen.


WICHTIGE HINWEISE :
Anliegen Verwaltung Anschrift
Flurkartenauszüge Kataster- und Vermessungsamt Landkreis Teltow-Fläming
Kataster- und Vermessungsamt
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel.:03371/608-4216
Bodenrichtwerte Kataster- und Vermessungsamt Landkreis Teltow-Fläming
Kataster- und Vermessungsamt/
Gutachterausschuss
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel.:03371/608-4205
Grundbuchauszüge Grundbuchamt Amtsgericht Luckenwalde
Grundbuchamt
Lindenallee 16
14943 Luckenwalde
Tel.:03371/601-0 

Ansprechpartner


Stadt Luckenwalde aktualisiert: 09.09.2009

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