Einreichung von
Bauantragsunterlagen für die Bereiche
Luckenwalde/Frankenfelde/Kolzenburg
Antragsformular
Zuteilung/Änderung einer Hausnummer
Zur Beantragung eines/einer Baugenehmigungsverfahren / vereinfachtes
Baugenehmigungsverfahren / Bauanzeigeverfahren /
Vorbescheidsverfahren / Werbeanlagen sind nachfolgende Unterlagen
3-fach entsprechend der Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg
(BbgBauVorlV) vom 28. Juli 2009 einzureichen:
- Bauvorbescheid (§ 59 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) i.V.m. §
12 BbgBauVorlV)
- (Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines
Bauvorhabens)
Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind beizufügen:
1. Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:1000 mit Einzeichnung
des Baugrundstücks und
2. sonstige für die Beurteilung der zu entscheidenden Einzelfrage des
Bauvorhabens erforderliche Bauvorlagen.
Beachten Sie bitte die Ansprechpartner zu folgenden Problematiken:
| Sachverhalt | Anschrift |
| Abwasserproblematik | Stadtverwaltung Luckenwalde Ansprechpartner |
| Anschluss an die vorhandene Wasserversorgung | Nuthe Wasser und Abwasser GmbH Frau Heine Puschkinstraße 10 14943 Luckenwalde, Tel.: 03371/6907-23. |
Die entsprechenden Unterlagen sind nur von einem bauvorlageberechtigten
Objektplaner (§ 48 BbgBO) einzureichen.
Bitte wenden Sie sich an einen Architekten oder Ingenieur Ihrer Wahl.
Werbeanlagen § 9 BbgBO i.V.m. § 13 BbgBauVorlV
Dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen sind folgende Bauvorlagen beizufügen:
- Auszug aus dem Liegenschaftskarte im Maßstab 1: 1000 mit Einzeichnung
des Standortes,
- objektbezogener Lageplan (§ 4),
- Zeichnungen (Absatz 2) und Beschreibung (Absatz 3),
- Farbfotos mit Darstellung der näheren Umgebung des Standortes und
- Nachweis der Standsicherheit (§ 7), soweit er bauaufsichtlich
geprüft wird.
Zeichnungen müssen die Darstellung der Werbeanlage und ihre Maße,
auch bezogen auf den Standort und auf Anlagen, an denen die Werbeanlage
angebracht werden soll, sowie Angaben über die Farbgestaltung enthalten.
In der Baubeschreibung sind die Art und die Beschaffenheit der Werbeanlage
sowie, soweit erforderlich die Abstände zu öffentlichen
Verkehrsflächen anzugeben.
Die vorgenannten Unterlagen sind einzureichen bei:
Landkreis Teltow - Fläming
Amt für Bauaufsicht, Planung und Denkmalschutz
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Ansprechpartnerinnen:
Frau Heinsdorf, Tel.: 03371 / 608-4331
Frau Pamin, Tel.: 03371 / 608-4330
Frau Grieger, Tel.: 03371 / 608-4352
Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde veröffentlicheten Vordrucke
sind zu verwenden (§ 1 Abs. 2BbgBauVorlV v. 28.07.2009).
Vollständige und prüffähige Antragsunterlagen tragen wesentlich
zu einer rechtssicheren und zügigen Bearbeitung bei.
Den kostenpflichtigen Bescheid erhalten Sie von der Genehmigungsbehörde
- Landkreis Teltow-Fläming, Amt für Bauaufsicht, Planung und
Denkmalschutz, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde.
Die Gebühren werden nach dem Gebührengesetzt für das Land
Brandenburg (v. 07.07.2009) i.V.m. der Brandenburgischen Baugebührenordnung
(BbgBauGebO)
(liegt im Entwurf vor und wird derzeitig überarbeitet) festgesetzt.
Die Ablehnung oder Zurücknahme eines Bauantrages ist
gebührenpflichtig.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheides beträgt sechs
Jahre. Die Baugenehmigung erlischt nicht, wenn das Vorhaben innerhalb der
Frist nach Satz 1 begonnen worden und spätestens ein Jahr nach Ablauf
der Frist fertig gestellt ist.
Hinweise zur Grunddienstbarkeit
Dienstbarkeiten sind immer dann erforderlich, wenn die Schaffung bauordnungsrechtmäßiger Zustände die Mitwirkung eines anderen Grundstückseigentümers erforderlich macht. In der Regel wird es sich dabei um folgende Fälle handeln:
- Ein notwendiger oder eine notwendige Zufahrt, insbesondere die Feuerwehrzufahrt
führt über ein anderes Grundstück.
- Die notwendigen Erschließungsleitungen führen über ein
anderes Grundstück.
- Die Abstandsflächen erstrecken sich auf ein Nachbargrundstück.
- Die nach § 43 II BbgBO erforderlichen Kfz-Stellplätze werden
auf einem anderen Grundstück nachgewiesen.
In allen Fällen ist sowohl eine Grunddienstbarkeit zugunsten des
Baugrundstückes als auch eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit zugunsten der Bauaufsichtsbehörde zu bestellen.
| Anliegen | Verwaltung | Anschrift |
| Flurkartenauszüge | Kataster- und Vermessungsamt | Landkreis Teltow-Fläming Kataster- und Vermessungsamt Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel.:03371/608-4216 |
| Bodenrichtwerte | Kataster- und Vermessungsamt | Landkreis Teltow-Fläming Kataster- und Vermessungsamt/ Gutachterausschuss Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel.:03371/608-4205 |
| Grundbuchauszüge | Grundbuchamt | Amtsgericht Luckenwalde Grundbuchamt Lindenallee 16 14943 Luckenwalde Tel.:03371/601-0 |
| Stadt Luckenwalde | aktualisiert: 09.09.2009 |