Mit Veröffentlichung der Sanierungssatzung für das neue Sanierungsgebiet "Zentrum" am 19.01.2005 ist das gesamte Areal des historischen Stadtzentrums als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Damit gilt, analog zu den bereits seit 1995 festgelegten beiden "alten" Sanierungsgebieten "Innenstadt" und "Petrikirchplatz" im dargestellten Bereich des Zentrums das besondere Städtebaurecht aber auch die besonderen Fördermöglichkeiten.

hier zur Satzung der Stadt Luckenwalde über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes "Zentrum"
(Sanierungssatzung Zentrum) vom 09. November 2004

Geltungsbereich des Sanierungsgebietes

Alle Grundstücke innerhalb des durch die rote Linie abgegrenzten Bereiches unterliegen damit dem besonderen Städtebaurecht nach §§ 136 ff Baugesetzbuch (BauGB).

Ein Haus verändert sich

Wir möchten Ihnen hier Beispiele zeigen, wie mit Hilfe der Städtebauförderung positive Effekte im Sanierungsgebiet Zentrum erzielt wurden bzw. erzielt werden können.

Wohn- und Geschäftshaus Zinnaer Straße 38

Bauherr: Privat

Durchführungszeitraum: wird im Jahr 2007 fertig gestellt

Zinnaer 38 StraßenansichtAnsicht von der R.-Breitscheid-Straße

Während der BauphaseZinnaer Straße 38 - neue Fassade

Gestaltungssatzung "Zentrum" am 02.08.2006 in Kraft getreten

Zur Wahrung des Charakters des Zentrums von Luckenwalde werden für die künftige Gestaltung des Ortsbildes bei Neu-, Um- und Ausbauten sowie Werbeanlagen Anforderungen gestellt. Die Gestaltungssatzung soll als Hilfsinstrument allen Beteiligten dienen und helfen, die für das Zentrum gesteckten Sanierungsziele umzusetzen.

Das Thema Werbung wird stets von allen Beteiligten sehr kontrovers diskutiert. Wir möchten Ihnen im folgenden einige positive Anregungen zum Thema Werbung im Gebiet der Gestaltungssatzung geben.

Schriftzug aus EinzelbuchstabenSchriftzug aus Einzelbuchstaben; auf Markise abgestimmt

beleuchtete Werbeanlage aus EinzelbuchstabenEinzelbuchstaben direkt auf der Fassade


Stadt Luckenwalde aktualisiert: 13.02.2012

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