KMU-Richtlinie

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat in ihrer Sitzung am 30.06.2009 die 1. Änderung der KMU-Förderrichtlinie beschlossen. Ziel der Stadt ist es, gerade vor dem Hintergrund des aktuell in der Wirtschaft eher zurückhaltenden Investitionsverhaltens, mit einer erhöhten Grundförderung einen zusätzlichen Anreiz für Investitionen zu schaffen. Die wesentlichen Veränderungen liegen in der Höhe des Grundfördersatzes sowie der Aufstockungsbeträge für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Der Grundfördersatz wurde von 25 % auf 35 % angehoben. Bei Schaffung zusätzlicher, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze, die im Zusammenhang mit der Investition stehen müssen, wurde der Grundfördersatz durch Zahlung von Festbeträgen bis auf max. 50 % (Höchstförderung) erhöht. Auch in diesem Jahr hat die Stadt wieder 100.000 Euro für die Realisierung des Projekts aus städtischen Haushaltsmitteln bereitgestellt. Der absolute Höchstförderbetrag beträgt 20.000 Euro, der Minimalbetrag beläuft sich auf 1.000 Euro. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt und ist somit nicht rückzahlbar. Eine wichtige Fördervoraussetzung ist nach wie vor, dass mit dem Investitionsvorhaben noch nicht begonnen wurde. Weiterhin sind finanzielle Eigenmittel des Antragstellers von mindestens 25 % der förderfähigen Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Antragstellung nachzuweisen.

Interessierte können in der Wirtschaftsförderung - Herrn Stephan Gruschwitz- einen Gesprächstermin unter Telefon 03371 672-247 vereinbaren.

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Stadt Luckenwalde aktualisiert: 12.12.2012

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