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02.10.2019

Ergebnisse der 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 1. Oktober 2019

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im öffentlichen Teil der Sitzung:

Vorlagennummer: B-7037/2019
Titel: Bereitstellung überplanmäßige Auszahlungen für Stadtumbau

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der überplanmäßigen Bereitstellung in Höhe von 41.300 € für das Förderprogramm Stadtumbau/Aufwertung wird zugestimmt.

Vorlagennummer: B-7042/2019
Titel: Änderung des Ver- und Entsorgungsvertrages über die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Stadt Luckenwalde und Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 24.04.2009

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die NUWAB GmbH soll ab dem 01.01.2021 die für die mobile Abwasserentsorgung erforderliche Abfuhrleistung erbringen. Hierzu wird die Bürgermeisterin ermächtigt, einen entsprechenden Änderungsvertrag zum bestehenden Ver- und Entsorgungsvertrag über die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Stadt Luckenwalde und Gemeinde Nuthe-Urstromtal abzuschließen.

Vorlagennummer: B-7033/2019
Titel: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße"

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB und der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 BauGB wird gebilligt (Anlage 1 und 2 der Beschlussvorlage).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 3 der Beschlussvorlage) und der Begründung (Anlage 4 der Beschlussvorlage) werden in der vorliegenden Fassung (Stand 27.08.2019) gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB erneut beteiligt.

Vorlagennummer: A-7007/2019
Titel: Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes mit Radwegeplan

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Der bestehende Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 1996 ist in 2020 fortzuschreiben und den aktuellen Gegebenheiten der Stadtentwicklung und der damit verbundenen Verkehrsströme anzupassen. Der Prognosezeitraum ist bis mindestens 2030 zu betrachten. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Schaffung eines funktionsfähigen und den heutigen Bedürfnissen entsprechenden radfahrerfreundlichen Straßennetzes zu legen.
  2. Bis der aktualisierte Verkehrsentwicklungsplan vorliegt, ist bei allen Straßenausbauplanungen nachzuweisen, dass die Bedürfnisse des Radverkehrs betrachtet wurden. Insbesondere ist bei Planungen ohne Radweg nachzuweisen, warum dieser nicht erforderlich ist oder nicht realisierbar ist.

Beschlüsse im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurden nicht gefasst.

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 16.02.2022