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18.01.2023

Ergebnisse der 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Januar 2023

Öffentlicher Teil der Sitzung:

Vorlagennummer: B-7415/2023
Titel: Straßenbeleuchtung

abgelehnt

Vorlagennummer: B-7416/2023
Titel: Beschluss zur Teilnahme der Stadt Luckenwalde am Bundesprogramm "Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit"

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Beantragung des Projektes „#misch(t) mit – Engagierte Jugend für mehr Bewegung, Kultur und Gesundheit“ im Rahmen des Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ zu.



Nicht öffentlicher Teil der Sitzung:

Vorlagennummer: B-7412/2023
Titel: Grundstücksverkauf Gemarkung Luckenwalde, Erbkabelweg 2, Flur 18, Teilflächen Flurstück 238 und 375/6

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Vom Grundstück der Gemarkung Luckenwalde, Flur 18, Flurstück 238 werden eine Teilfläche von ca. 368 m² sowie vom Grundstück der Gemarkung Luckenwalde, Flur 18, Flurstück 375/6 eine Teilfläche von ca. 151 m² zum Kaufpreis veräußert. Die Kosten für den Kaufvertrag und seiner Umsetzung trägt der Erwerber.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Antrag der Erwerber im Kaufvertrag eine Belastungsvollmacht in Höhe des Kaufpreises zuzüglich ggf. auf dem Grundstück durchzuführender Investitionen nebst Zinsen bis zu einer Höhe von 20 % und Nebenkosten bis zu einer Höhe von 10 % zu erteilen.
  3. Die unter 1. genannten Grundstücksteilflächen sind entbehrlich. Wie sich aus dieser Vorlage ergibt, ist eine öffentliche Nutzung des Grundstücks nicht vorgesehen.

Vorlagennummer: B-7413/2023
Titel: Grundstücksverkauf Gemarkung Luckenwalde, Erbkabelweg 2, Flur 18, Teilflächen Flurstück 238 und 375/6

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Vom Grundstück der Gemarkung Luckenwalde, Flur 18, Flurstück 238 wird eine Teilfläche von ca. 147 m² sowie vom Grundstück der Gemarkung Luckenwalde, Flur 18, Flurstück 375/6 eine Teilfläche von ca. 1267 m² zum Kaufpreis veräußert. Die Kosten für den Kaufvertrag und seiner Umsetzung trägt der Erwerber.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Antrag des Erwerbers im Kaufvertrag eine Belastungsvollmacht in Höhe des Kaufpreises zuzüglich ggf. auf dem Grundstück durchzuführender Investitionen nebst Zinsen bis zu einer Höhe von 20 % und Nebenkosten bis zu einer Höhe von 10 % zu erteilen.
  3. Die unter 1. genannten Grundstücksteilflächen sind entbehrlich. Wie sich aus dieser Vorlage ergibt, ist eine öffentliche Nutzung des Grundstücks nicht vorgesehen.

Vorlagennummer: B-7414/2023
Titel: Grundstücksverkauf Gemarkung Luckenwalde, Lehmhufenweg, Flur 23, Teilfläche Flurstück 37

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Das Grundstück der Gemarkung Luckenwalde, Flur 23, Teilfläche des Flurstücks 37, in Größe von ca. 1.320 m² wird veräußert. Die Kosten für den Kaufvertrag und seiner Umsetzung trägt der Erwerber.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Antrag des Erwerbers im Kaufvertrag eine Belastungsvollmacht in Höhe des Kaufpreises zuzüglich ggf. auf dem Grundstück durchzuführender Investitionen nebst Zinsen bis zu einer Höhe von 20 % und Nebenkosten bis zu einer Höhe von 10 % zu erteilen.
  3. Die unter 1. genannte Grundstücksfläche ist entbehrlich. Wie sich aus dieser Vorlage ergibt, ist eine öffentliche Nutzung des Grundstücks nicht vorgesehen.
Seite drucken | Autor: Sonja Dirauf | zuletzt geändert am: 19.01.2023