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23.04.2019

Verkehrszählung in Frankenfelde - Keine Tempo-30-Zonen

Frankenfelder haben sich an den Ortsbeirat wie auch die Stadt Luckenwalde wegen einer Geschwindigkeitsbeschilderung auf 30 km/h, für den Teil der gepflasterten Dorfstraße sowie den Kurvenbereich von Gottsdorf nach Frankenfelde kommend, gewandt.

Das Straßen-, Grünflächen- und Friedhofsamt hat den geschilderten Sachverhalt mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt, verantwortlich für die Anordnung jeglicher Beschilderungen, beraten. Die Dorfstraße erfüllt nach der geltenden StVO zu einer Geschwindigkeitsbeschilderung auf 30 km/h nicht die Voraussetzungen. Es handelt sich hierbei um eine Haupterschließungsstraße und eine Ortsverbindung zwischen Frankenfelde und Gottsdorf. Die Straße ist keine baulich abgegrenzte Siedlung. Daher wird für den beantragten Straßenabschnitt keine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus beiden Richtungen angeordnet.

Auch die Beschilderung vor Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Schulen etc. mit einer 30 km/h trifft im konkreten Fall nicht zu. Um auf die besondere Situation im Bereich des Spielplatzes und der Kindertagespflege „Spatzennest“ hinzuweisen, wurden durch die Stadt Luckenwalde Hinweisschilder „Freiwillig 30 wegen uns“ aufgestellt. 

Des Weiteren wurde im Juli 2017 eine Verkehrszählung durchgeführt. Lt. Ergebnis beträgt die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit 41 km/h. Rund 94 % der Fahrzeugfahrten waren mit einem Pkw, nur der restliche Prozentanteil waren größere Fahrzeuge. Aus diesem Grund ist eine Beschilderung mit 30 km/h in der Dorfstraße nicht notwendig und wurde vom Straßenverkehrsamt abgelehnt. Es wurde auch geprüft, inwiefern Unfallhäufigkeiten erfasst wurden. Nach den vorliegenden Unterlagen gibt es dort keine Auffälligkeiten, die ein Handeln notwendig machen.

Für den Bereich der Pflasterstraße hat die Verwaltung auf Grund der Anfragen von betroffenen Anwohnern den Antrag zur Beschilderung mit 30 km/h und dem Zusatzzeichen „Lärmschutz“ gestellt. Dafür hatte das Straßen-, Grünflächen- und Friedhofsamt eine Verkehrszählung im März 2019 durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass 85 % der Verkehrsteilnehmer eine Geschwindigkeit von max. 48 km/h fahren. Der Lkw-Anteil liegt bei 6 % aller Fahrten. Auch dieser Antrag wurde vom Straßenverkehrsamt mit der Begründung abgelehnt, dass es sich hierbei um eine Haupterschließungsstraße zur Landesstraße L 80 handelt, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten innerhalb der zulässigen 50 km/h von 85 % der Fahrten nicht überschritten werden und der Schwerlastanteil (Lkw-Verkehr) sehr gering ist.

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 23.04.2019