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Einsichtnahme in Pläne im Rahmen der Bürgerbeteiligung

Von November 2019 bis Februar werden die Bürgerbeteiligungen für fünf Planungen der Stadt Luckenwalde durchgeführt.

7. November 2019, 18:00 Uhr, Sitzungsraum im Museum, Markt 11:

Bürgerversammlung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

  • Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 15/2019 „Kiesgrube Weinberge“
  • Bebauungsplan Nr. 45/2019 „Photovoltaik Kiesgrube Weinberge“

11. November 2019 – 11. Dezember 2019 (bzw. 13. Januar 2020) im Rathaus, Stadtplanungsamt:

Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

  • Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 15/2019 „Kiesgrube Weinberge“
  • Bebauungsplan Nr. 45/2019 „Photovoltaik Kiesgrube Weinberge“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (verlängert bis zum 13. Januar 2020)

  • Bebauungsplan Nr. 44/2019 „Lidl-Markt Schützenstraße“

Öffentliche Auslegung entsprechend § 3 Absatz 2 BauGB

  • Parkraumkonzept für die Stadt Luckenwalde

20. Januar 2020 - 17. Februar 2020 im Rathaus, Stadtplanungsamt:

Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

  • Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander"

Umfassende Informationen wie folgt:

Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Aktuell werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 49/2021 "Wohnanlage Beelitzer Straße 12" im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt

Hier werden, wie in § 3 Absatz 2 BauGB vorgeschrieben, die Inhalte ortsüblicher Bekanntmachungen der Stadt Luckenwalde zur Veröffentlichung von Bauleitpänen im Internet und die jeweils zu veröffentlichenden Unterlagen bereitgestellt. Außerdem finden Sie hier Unterlagen zu anderen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.

Hinweise:

E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de
Postanschrift: Markt 10, 14943 Luckenwalde

Besucheradresse:

Markt 1, 14943 Luckenwalde - Zugang von Breite Straße 54 ("Lämmergasse")

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB bzw. § 87 Absatz 8 BbgBO i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:



Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 "Wohnanlage Beelitzer Straße 12" gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19. September 2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 "Wohnanlage Beelitzer Straße 12" einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet sollen die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das in der Luckenwalder Innenstadt gelegene Grundstück Beelitzer Straße 12 (Fläche in der Gemarkung Luckenwalde, Flur 5, Flurstücke 240/2 und 419). Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 "Wohnanlage Beelitzer Straße 12" ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 „Wohnanlage Beelitzer Straße 12“ ist es, in der Luckenwalder Innenstadt eine derzeit brachliegende Fläche mit einer Größe von ca. 0,3 ha zu einem Wohnquartier mit drei Wohngebäuden zu entwickeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnquartier zu schaffen, soll die Fläche im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 „Wohnanlage Beelitzer Straße 12“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 „Wohnanlage Beelitzer Straße 12“ mit Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden in der Zeit vom 20. November 2023 bis einschließlich zum 20. Dezember 2023 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt sowie über bauleitplanung.brandenburg.de zugänglich sein.

Darüber hinaus werden die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Luckenwalde, Markt 1 in 14943 Luckenwalde (Zugang über Breite Straße 54) im selbigen Zeitraum zu folgenden Zeiten öffentlich ausliegen:

Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr.

Für eine Erörterung wird um die Vereinbarung von Terminen gebeten (Telefonnr.: 03371/ 672 354).

Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können dem Stadtplanungsamt Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können beim Stadtplanungsamt Stellungnahmen auch postalisch eingereicht werden oder zur Niederschrift gebracht werden:

E-Mail: bauplaung@luckenwalde.de
Postanschrift: Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde
Fax: 03371/ 672 405

Hinweis:

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Dokumente zum Download:

Amtsblatt Nr. 24 vom 15.11.2023 (PDF, 267 kB, 15.11.2023, teilweise barrierefrei)

16.11.2023 
11.11.2019