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Information für Briefwähler

Jeder wahlberechtigten Person, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Luckenwalde eingetragen ist, geht bis zum 1. September 2024 die Wahlbenachrichtigungskarte für die Landtagswahl zu. Einige Wähler haben diese schon erhalten und können, wenn sie Briefwahl machen möchten, den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen. Der ausgefüllte Antrag kann in den Briefkasten am Rathaus eingesteckt , an der Information im Rathaus abgegeben oder per Post in einem frankierten Umschlag an die Stadt Luckenwalde gesandt werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch online beantragt werden. Dazu einfach das im Internet bereitgestellte Formular: Antrag Briefwahlunterlagen ausfüllen und versenden. Geben Sie hier Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an. Oder Sie nutzen den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten QR-Code. Hierfür ist das Vorhandensein eines QR-Code-Scanners (App) erforderlich.

Die Briefwahlunterlagen können erst ausgegeben oder versandt werden, sobald die Stimmzettel und dazugehörige Wahlumschläge im Rathaus eingegangen sind. Wann die Unterlagen im Rathaus eintreffen, ist nicht bekannt.

Ab 2. September 2024 ist dann wieder die Durchführung der Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus möglich. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.

19.08.2024