Übermittlungssperre (Einwohnermeldewesen)
Beschreibung
Der Betroffene hat das Recht, der Übermittlung seiner Daten an Adressbuchverlage, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (sofern ein Familienangehöriger einer Religion angehört), zu Alters- und Ehejubiläen sowie an Parteien und Wählergruppen zu widersprechen.
Formulare
Einwohnermeldewesen - Antrag auf Übermittlungssperre (PDF, 32 kB, 10.01.2018 - online auszufüllen)
Rechtsgrundlagen
§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 2 BMG, § 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 1 BMG, § 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 3 BMG (Bundesmeldegesetz)