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Abmeldung (Hauptwohnung, Nebenwohnung) (Einwohnermeldewesen)
Beschreibung
Die Abmeldepflicht innerhalb Deutschlands bei einem Wohnungswechsel entfällt.
Abmeldepflichtig ist, wer seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt und wer den Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgibt, sofern noch eine Hauptwohnung besteht.
Notwendige Unterlagen
Einwohnermeldewesen - Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (PDF, 62 kB, 27.03.2018 - online auszufüllen)
Personalausweis
Seite drucken | zuletzt geändert am: 14.03.2022