Allgemeine Sozialberatung (Wohnen/Soziales)
Beschreibung
Nach dem § 26 des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) ist die Wohngeldbehörde zuständig für Sozialleistungen, also Leistungsträger. Die Sozialleistungsträger sind zur Auskunft und Beratung nach dem SGB I verpflichtet.
Es wird für soziale Anliegen der Bürger der zuständige Leistungsträger, Ansprechpartner, gemeinnützige oder freie Einrichtung und Organisation gesucht, um dem Bürger beratend behilflich zu sein.
Hinweise
Sozialpass der Stadt Luckenwalde - Informationsbroschüre (PDF, 832 kB, 04.11.2021)