Anmeldung (Haupt- und Nebenwohnung) (Einwohnermeldewesen)
Beschreibung
Wer eine Wohnung innerhalb von Deutschland bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Der Meldepflichtige hat die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen vorzulegen und bei der Meldebehörde persönlich zu erscheinen.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis, wenn vorhanden Reisepass oder Kinderpass, Geburtsurkunde, Urkunden zum Nachweis des Familienestandes,
Einwohnermeldewesen - Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (PDF, 62 kB, 27.03.2018)
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Hinweise
Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (PDF, 21 kB, 17.05.2018)