Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.
Anmeldung von Hunden
Volltext
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.
Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.
Beschreibung
Sie können Ihren Hund bzw. Ihre Hunde auch per Post oder online an- und abmelden. Nähere Hinweise finden Sie im nachfolgenden Dokument.
Information zur Hundean- und -abmeldung per Post oder online (PDF, 17 kB, 04.01.2022)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis,
wenn vorhanden Impfausweis und Kaufvertrag des Hundes,
wenn vorhanden bei Abmeldung Bescheinigung über Einschläferung durch Tierarzt
Gebühren/Preise
Die Steuer beträgt in der Stadt Luckenwalde jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam Hunde gehalten werden
a) für den ersten Hund 45,00 €,
b) für den zweiten Hund 66,00 €,
c) für den dritten und jeden weiteren Hund 91,00 €.
Abweichend davon beträgt die jährliche Steuer für gefährliche Hunde 230,00 €.
Ersatz für eine verlorene Hundemarke 3,70 €.
Rechtsgrundlagen
2/02 Hundesteuersatzung (PDF, 207 kB, 01.01.2022)
1/05 Verwaltungsgebührensatzung (PDF, 432 kB, 21.12.2019)
Hinweise
Information über die Datenverarbeitung bei der Erhebung der Hundesteuer gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO (PDF, 74 kB, 23.05.2022)
Wissenswertes für Hundehalter (PDF, 1.8 MB, 03.01.2022)