Seiteninhalt
Auskunftsersuchen aus dem Melderegister (Einwohnermeldewesen)
Beschreibung
Die Abteilung Einwohnermeldewesen hat die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die Daten werden in einem Melderegister geführt.
Personenbezogene Daten, die im Melderegister gespeichert werden, dürfen nur nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Hinweise
Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (PDF, 21 kB, 17.05.2018)
Seite drucken | zuletzt geändert am: 17.05.2018