Automaten - Geeignetheit Aufstellungsort
Beschreibung
Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nach § 33c Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO)
Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, muss zuvor die Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Absatz 3 GewO (Geeignetheitsbestätigung) durch die zuständige Behörde einholen. Die Bestätigung erfolgt auf Grundlage der in § 33f Absatz 1 Nummer 1 GewO erlassenen Durchführungsvorschriften.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Notwendige Unterlagen
- vollständiger Antrag (siehe Formulae)
- Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit Meldebescheinigung, bei Ausländern die Aufenthaltsberechtigung oder eine zur selbstständigen Gewerbeausübung berechtigende Aufenthaltserlaubnis, -befugnis
- Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, die sogenannte Aufstellererlaubnis (§ 33c Absatz 1 GewO)
Formulare
Gewerbe - Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Absatz 3 GewO (PDF, 84 kB, 28.10.2021 - online auszufüllen)
Hinweise
Information gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung für Gewerbeangelegenheiten (PDF, 50 kB, 24.05.2022)