Bauberatung und Auskunftsersuchen zum Planungsrecht
Beschreibung
Grundsätzlich ist das Bauplanungsrecht die Grundlage für die Zulässigkeit eines Vorhabens in Abhängigkeit von der Lage des Baugrundstücks.
Das Bauplanungsrecht soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichern und das Entstehen städtebaulicher Missstände verhindern.
- Bauvorbescheid – rechtsverbindliche Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens.
- Die Baugenehmigung bestätigt, dass alle Vorschriften eingehalten werden oder Abweichungen davon möglich sind.
- Bauvorbescheid/Baugenehmigung – Geltungsdauer beträgt sechs Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Zuständig für das Verfahren ist der Landkreis Teltow-Fläming.
Notwendige Unterlagen
Bauvorbescheid/ Baugenehmigungsverfahren
(Hier sind die amtlich bekannten gemachten Antragsformulare erforderlich.)
Gebühren/Preise
Bei der Stadt Luckenwalde entstehen keine Gebühren. Die Berechnung erfolgt über den Landkreis Teltow-Fläming
gemäß: Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO)
Rechtsgrundlagen
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO)
Brandenburgische Bauvorlagenordnung
FNP_Flächennutzungsplan_Karte_Sep_2001 (PDF, 1,4 MB, Karte)
FNP_Flächennutzungsplan_Begründung-Beschlussfassung (PDF, 2,2 MB, Begründung)
6/23 Abrundungssatzung der Stadt Luckenwalde Ortsteil Kolzenburg (PDF, 942 kB, - Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch vom 27.08.1997, berichtigt vom 16.01.1998 zur Berichtigung der genehmigten Abrundungssatzung Ortsteil Kolzenburg vom 28.11.1996)
6/16 Satzung der Stadt Luckenwalde über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung) (PDF, 72 kB)
6/17 Gestaltungssatzung Zentrum (PDF, 5,3 MB, Satzung der Stadt Luckenwalde zur Gestaltung des Zentrums)