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Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.

A - Z Dienstleistungen

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Benutzung von Tongeräten

Beschreibung

Das Landesimmissionsschutzgesetz regelt, dass Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente, Knallgeräte und ähnliche Geräte, nur in solcher Lautstärke benutzt werden dürfen, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei einem öffentlichen oder überwiegend besonderen privaten Interesse auf Antrag von diesen Bestimmungen im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Darunter fallen jedoch grundsätzlich nur Veranstaltungen die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfinden. Private Veranstaltungen werden nicht genehmigt.

Gebühren/Preise

10,00 – 102,00 €

Seite drucken | zuletzt geändert am: 11.03.2024