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Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.

A - Z Dienstleistungen

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Einschulungen

Beschreibung

Die allgemeine Schulpflicht gewährleistet die schulische Erziehung und Bildung jedes jungen Menschen. Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Das Einwohnermeldewesen sendet der Schulverwaltung am 1. Dezember eine Übersicht der einzuschulenden Kinder zu. Die Kinder werden dann entsprechend des Wohnsitzes und der Schulbezirksatzung der jeweils zuständigen Grundschule zugeordnet. Diese Zuordnung wird anschließend in der Pelikan-Post und in den Kitas ausgehangen.

Notwendige Unterlagen

Vor Beginn der Schulpflicht müssen alle Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilnehmen.

Bei der Anmeldung in der jeweiligen Grundschule:

  • Geburtsurkunde vom Kind
  • Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung aus der Kita
Bei eventuell bestehender Frühförderung sind vorhandene Unterlagen mitzubringen.

Seite drucken | zuletzt geändert am: 04.10.2023