Führungszeugnisse (Einwohnermeldewesen)
Beschreibung
Informationen zur Online-Beantragung von Führungszeugnissen und Auszug aus dem Gewerbezentralregister:
privates Führungszeugnis |
Antragsteller erhält das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz |
behördliches Führungszeugnis |
Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt der Behörde zugestellt |
Auszug aus dem Gewerbezentralregister |
|
Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die Erteilung auf gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund der beruflichen oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen beruht.
Termin für den Bereich Einwohnermeldewesen online buchen
Termin für den Bereich Einwohnermeldewesen online buchen
Hinweise
Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (PDF, 21 kB, 17.05.2018)