Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.
Fahrerlaubniswesen (Einwohnermeldewesen)
Beschreibung
Die Stadt Luckenwalde nimmt Anträge auf Erteilung, Verlängerung und Umtausch des Fahrerlaubniswesens entgegen und leitet diese zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weiter. Einen Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins ist direkt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
Weitere Informationen auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passbild
- für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe sowie Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- für die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE:
- Erste-Hilfe-Nachweis (bei Verlängerung nicht erforderlich) sowie eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung.
- Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten über die Belastbarkeit-, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit
- Behördliches Führungszeugnis
- Zusätzlich für Fahrgastbeförderung:
- Ortskundenachweis (für Taxi)
- Zusätzlich für begleitendes Fahren ab 17:
- Lesbare Kopie des Führerscheins des Begleiters (für jeden Begleiter)
- Beiblatt zum Antrag (für jeden Begleiter)
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Antrag/Anlage)
Formulare
- Antrag auf Erteilung, Verlängerung und Erweiterung (erhältlich in der Abteilung Einwohnermeldewesen/Wohnen/Soziales oder bei der Fahrerlaubnisbehörde)
- Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis
- Antrag Begleitendes Fahren sowie Beiblatt je Begleiter
- Antrag auf Verlängerung oder Erteilung einer Fahrgastbeförderung (erhältlich in der Abteilung Einwohnermeldewesen/Wohnen/Soziales oder bei der Fahrerlaubnisbehörde)
Gebühren
- Ersterteilung A1, A2, A, B, BE, (mit Probezeit) 43,40 €
- Ersterteilung AM, AM15, L, T (ohne Probezeit) 42,60 €
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis 42,60 €
- Ersterteilung Begleitetes Fahren (mit einer Begleitperson) 51,40 €
- zuzüglich je weiterer Begleitperson 8,00 €
- bei Erweiterung auf BF 17 (mit einer Begleitperson) 50,60 €
- Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE, D1E 42,60 €
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 42,60 €
- Verlängerung der Geltungsdauer der Fahrgastbeförderung 38,00 €
- Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen 24,00 €
- Kosten für die Zustellung des Führerscheins 4,85 €
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Hinweise
Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (PDF, 27 kB, 28.02.2023)