Seiteninhalt
Inhalt
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Beschreibung
Ist ein Grundstück nur über ein nicht öffentlich genutztes Grundstück der Stadt zu erreichen oder macht sich eine Leitungsverlegung über ein solches Grundstück erforderlich, muss dieses Recht grundbuchlich gesichert werden. Das heißt, ein Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht muss im Grundbuch eingetragen werden.
Seite drucken | zuletzt geändert am: 17.05.2022