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Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen

Beschreibung

Die Abteilung Gewerbe/Markt nimmt Ihre Gewerbean-, um oder -abmeldung entgegen und bescheinigt die Anzeige innerhalb von 3 Arbeitstagen bei Vorlage aller Unterlagen.

  • Zuständig für Gewerbean-, um- und abmeldungen - Buchstaben A-J: Silvia Benzin
  • Zuständig für Gewerbean-, um- und abmeldungen - Buchstaben K-Z: Katrin Neumann

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt (GewA 1) bzw. aufgibt (GewA 3), muss dies bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Die Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Behörde, ein Wechsel des Gewerbegegenstandes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem früher angemeldeten Gewerbebetrieb nicht geschäftsüblich sind (GewA 2), müssen ebenfalls durch den Gewerbetreibenden der zuständigen Behörde gleichzeitig angezeigt werden.

Die Formulare (GewA 1, GewA 2 und GewA 3)  können ausgefüllt und ausgedruckt werden.  


  • Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden, sind weitere Unterlagen erforderlich.
  • Vor Erstattung der Gewerbeanzeige informieren Sie sich bitte, ob eine Baugenehmigung zur gewerblichen Nutzung von baulichen Anlagen und Grundstücken erforderlich ist.
  • Zur Anmeldung eines Handwerks ist die Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich (Handwerksrolle).

Notwendige Unterlagen

  • Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit Meldebescheinigung, bei Ausländern die Aufenthaltsberechtigung oder eine zur selbstständigen Gewerbeausübung berechtigende Aufenthaltserlaubnis, -befugnis
  • schriftliche Vollmacht bei der Anzeige durch einen Bevollmächtigten
  • beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z. B. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
  • oder Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie einer Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister (z. B. eine GmbH i. G.)
  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbemeldung (GewA 1, GewA 2, GewA 3)

Formulare

Gewerbe - Gewerbeanmeldung (PDF, 1.7 MB, 23.01.2023 - online auszufüllen)

Gewerbe - Gewerbeab-, -an-, -ummeldung - Beiblatt gesetzliche Vertreter (PDF, 1.7 MB, 04.11.2019 - online auszufüllen)

Gewerbe - Gewerbeabmeldung (PDF, 1.7 MB, 23.01.2023 - online auszufüllen)

Gewerbe - Gewerbeummeldung (PDF, 1.7 MB, 23.01.2023 - online auszufüllen)

Gebühren/Preise

  • Gewerbeanmeldung
    für natürliche Personen nach Zeitaufwand mindestens 26,00 €
    für juristische Personen mit einem Vertreter nach Zeitaufwand mindestens 31,00 €
    - für jeden weiteren Vertreter nach Zeitaufwand mindestens 13,00 €
  • Gewerbeummeldung für natürliche und juristische Person 20,00 €
  • Gewerbeabmeldung, keine Gebühren
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)

 

Hinweise

Information gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung für Gewerbeangelegenheiten (PDF, 50 kB, 24.05.2022)

Seite drucken | zuletzt geändert am: 06.03.2023