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Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.

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Grundsteuer Festsetzung
[Nr.99102012002000 ]

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten

Beschreibung

Abgabenbescheide auf denen neben der Grundsteuer z. B. auch Straßenreinigungsgebühren, Umlage Fließgewässer und Hundesteuer veranlagt sein können; bei der Grundsteuer ist zu beachten,  dass Grundlagenbescheide für die Veranlagung der Grundsteuer die Grundsteuermessbescheide des  Finanzamtes Luckenwalde (Bewertungsstelle) sind (Ausnahmefälle Ersatzbemessung nach § 44 GrStG); die Grundsteuer ist eine Jahressteuer; (Straßenreinigungsgebühren, Umlage Fließgewässer, Hundesteuer werden jeweils nach der örtlichen Satzung erhoben)

Höhe Grundsteuer

Die Grundsteuer wurde festgesetzt auf

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) = 623  v. H.
  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) = 425  v. H.

Hinweise

Information zur Datenverarbeitung bei der Erhebung der Grundsteuer von Straßenreinigungsgebühren und der Umlage Fließgewässer (gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO) (PDF, 76 kB, 23.05.2022)

Seite drucken | zuletzt geändert am: 17.01.2024