Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.
Grundsteuer Festsetzung
[Nr.99102012002000 ]
Beschreibung
Abgabenbescheide auf denen neben der Grundsteuer z. B. auch Straßenreinigungsgebühren, Umlage Fließgewässer und Hundesteuer veranlagt sein können; bei der Grundsteuer ist zu beachten, dass Grundlagenbescheide für die Veranlagung der Grundsteuer die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Luckenwalde (Bewertungsstelle) sind (Ausnahmefälle Ersatzbemessung nach § 44 GrStG); die Grundsteuer ist eine Jahressteuer; (Straßenreinigungsgebühren, Umlage Fließgewässer, Hundesteuer werden jeweils nach der örtlichen Satzung erhoben)
Höhe Grundsteuer
Die Grundsteuer wurde festgesetzt auf
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) = 623 v. H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) = 425 v. H.
Hinweise
Information zur Datenverarbeitung bei der Erhebung der Grundsteuer von Straßenreinigungsgebühren und der Umlage Fließgewässer (gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO) (PDF, 76 kB, 23.05.2022)