Grundsteuern
Beschreibung
Abgabenbescheide auf denen neben der Grundsteuer z. B. auch Straßenreinigungsgebühren, Umlage Fließgewässer und Hundesteuer veranlagt sein können; bei der Grundsteuer ist zu beachten, dass Grundlagenbescheide für die Veranlagung der Grundsteuer die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Luckenwalde (Bewertungsstelle) sind (Ausnahmefälle Ersatzbemessung nach § 44 GrStG); die Grundsteuer ist eine Jahressteuer; (Straßenreinigungsgebühren, Umlage Fließgewässer, Hundesteuer werden jeweils nach der örtlichen Satzung erhoben)
Hinweise
Information zur Datenverarbeitung bei der Erhebung der Grundsteuer von Straßenreinigungsgebühren und der Umlage Fließgewässer (gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO) (PDF, 151 kB, 14.01.2019)