Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.
Hundehaltung - Gefährliche Hunde (Negativgutachten)
Hundehaltung - Gefährliche Hunde (Negativgutachten)
Bei nachfolgenden Hunderassen und deren Kreuzungen ist von Eigenschaften eines gefährlichen Hundes auszugehen:
- Alano
- Bullmastiff
- Cane Coso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin und
- Rottweiler
Die Gefährlichkeit dieser Rassen kann ab der Vollendung des ersten Lebensjahres widerlegt werden.
In diesem Fall ist der örtlichen Ordnungsbehörde ein Negativgutachten eines anerkannten Sachverständigen für Hundewesen vorzulegen. Zuvor ist der Hund mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders zu kennzeichnen und der Hundehalter hat ein behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.
Als Nachweis erhält der Hundehalter ein Negativzeugnis.
Liste Sachverständige zur Erteilung eines Negativgutachtens (PDF, 18 kB, 11.01.2019)
Liste Sachverständige zur Einordnung der Hunde nach Rassen, Gruppen, Kreuzungen untereinander (PDF, 4 kB, 26.07.2019)
Notwendige Unterlagen
- ausgefüllter Antrag (siehe Formulare)
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses des Hundehalters (nicht älter als 3 Monate)
- Vorlage eines Negativgutachtens
Formulare
Hundehaltung - Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses auf der Grundlage des § 8 Absatz 3 Hundehalterverordnung (PDF, 65 kB, 15.11.2021 - online auszufüllen)
Hinweise
Wissenswertes für Hundehalter (PDF, 1.8 MB, 03.01.2022)
Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten - Artikel 12 und 13 DSGVO (PDF, 28 kB, 07.02.2024)