Immobiliardarlehensvermittler
Immobiliardarlehensvermittler
Erlaubnis gemäß § 34i Gewerbeordnung
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34i GewO können natürliche oder juristische Personen (z. B. GmbH, Aktiengesellschaften) stellen. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. BGB-Gesellschaften, offene Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften) hat jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis für seine Person einzuholen.
Zudem besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister für Immobiliardarlehens-vermittler nach § 11a GewO.
Nach Erhalt der Erlaubnis muss mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Behörde erstattet weden
Die Bearbeitung des Erlaubnisantrages erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen.
Als persönliche Erlaubnisvoraussetzung müssen die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragsstellers oder gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Notwendige Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit Meldebescheinigung, bei Ausländern die Aufenthaltsberechtigung oder eine zur selbstständigen Gewerbeausübung berechtigende Aufenthaltserlaubnis, -befugnis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde -Belegart 0- (§ 30 Absatz 5 Bundeszentralgregister) – nicht älter als 3 Monate, zu beantragen bei der zuständigen Wohnsitzbehörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde –Belegart 9- (§ 150 Absatz 5 Gewerbeordnung) – nicht älter als 3 Monate, zu beantragen bei der zuständigen Wohnsitzbehörde
- Auszug aus dem Handelsregister, soweit Eintragung vorliegt (aktuelle Kopie) oder Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung
- Bescheinigung in Steuersachen (zu Beantragen beim zuständigen Finanzamt)
- Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des kommunalen Steueramtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts www.vollstreckungsportal.de (§ 882b Zivilprozessordnung)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichtes, zur Insolvenzfreiheit und § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung a. F.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Bestätigung)
- Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung oder einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung
Die vorzulegenden Unterlagen (ausgenommen der Sachkundenachweis) dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), eingetragene Kaufleute sowie Personengesellschaften) und juristische Personen (z. B. GmbH, Limited, AG, Genossenschaft) unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind!
Die vorzulegenden Unterlagen (ausgenommen der Sachkundenachweis) dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Formulare
Antrag auf Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung natürliche Person (PDF, 41 kB, 10.10.2017)
Antrag auf Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung juristische Person (PDF, 49 kB, 15.02.2018)
Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister § 34i Gewerbeordnung natürliche Person (PDF, 12 kB, 10.12.2018)
Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister § 34i Gewerbeordnung juristische Person (PDF, 12 kB, 10.12.2018)
Mitteilung über die Änderung der Registerdaten im Vermittlerregister 34i Gewerbeordnung (PDF, 16 kB, 09.10.2017)
Gebühren/Preise
485,00 € für die Neuerteilung im kompletten Umfang (Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie - MWEGebO)
Hinweise
Information gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung für Gewerbeangelegenheiten (PDF, 77 kB, 10.12.2018)