Kinderpass (Einwohnermeldewesen)
Beschreibung
Der Kinderreisepass ist 12 Monate gültig, jedoch nur bis zum 12. Lebensjahr.
Bearbeitungszeit: in Absprache mit dem Antragsteller
Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Antragstellung mit, die Anwesenheit ist zwingend erforderlich.
Notwendige Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Antragsteller sind Sorgeberechtigte
- 1 biometrisches Passbild
- Augenfarbe und Größe des Kindes; bei nichtehelichen Kindern Nachweis der Sorgerechtserklärung
- ab dem 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes bei der Beantragung notwendig
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Hinweise
Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen (PDF, 15 kB)