Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet das Finanzamt
Bei Fragen zur Grundsteuerreform und dem Ausfüllen der Formulare wenden Sie sich bitte an die eingerichtete Hotline unter Telefon 0331 200 600 20 bzw. an das Finanzamt Luckenwalde unter Telefon 03371 6060.
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Das Feststellen der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung sowie die Ausstellung eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen gehört zu den Aufgaben des brandenburgischen Landesamtes für Soziales und Versorgung.