Sportstättenvergabe
Beschreibung
- Antrag zur Nutzung städtischer Sportstätten, Turnhallen, Schulräume
- Veranstaltungsanforderung für benötigte Ausstattungsgegenstände
Wer eine öffentliche Einrichtung (Sportstätte, Turnhalle, Schulräume, etc.) für Vereinssport und ähnliches nutzen will, muss gemäß § 3 der Betriebs- und Nutzungsordnung für die Inanspruchnahme von Räumen in den Gebäuden und von Sportplätzen in Stadien der Stadt Luckenwalde einen Antrag stellen und die folgenden Hinweise während der Corona-Pandemie beachten:
Hinweise zur Hygiene während der Corona-Pandemie für die Nutzung der Turnhallen der Stadt Luckenwalde (PDF, 70 kB, 25.08.2020)
Für Vereine und Sportgruppen mit Dauernutzungsvertrag gilt: Die Antragstellung für Nutzungszeiten sind jährlich zu überprüfen und bis zum 30.06. jeden Jahres für das nächste Schuljahr zu beantragen. Wird dieser Antrag nicht gestellt, besteht kein Anspruch auf Nutzungszeiten und der Dauervertrag gilt als unterbrochen.
Die Antragstellung hat von der/dem Vereinsvorsitzenden zu erfolgen bzw. einer/einem vom Vorsitzenden autorisierten Beauftragten zu erfolgen.
Eine Nutzung kommt erst mit Dauernutzungsvertrag bzw. für Sonderveranstaltungen mit Einzelvertrag zustande.
Alle Belegungspläne auf einen Blick
Sportstadion Werner-Seelenbinder-Stadion
Sportstadion Ernst-Kloß-Stadion