Stellplätze (Parkplätze)
Beschreibung
Bei der Beantragung einer Neubebauung eines Grundstücks oder einer Nutzungsänderung muss in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen in einem Stellplatznachweis ermittelt werden. Diese erforderlichen Stellplätze werden als notwendige Stellplätze bezeichnet. Diese sind auf dem antragsgegenständlichen Grundstück nachzuweisen.
Können die notwendigen Stellplätze nicht nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit diese durch einen Geldbetrag abzulösen.
Rechtsgrundlagen
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 81 Absatz 4
6/16 Satzung der Stadt Luckenwalde über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung) (PDF, 72 kB)
6/16/1 Anlage 1 Zahlen für den Platzbedarf (PDF, 165 kB)
6/16/2 Anlage 2 Liste der Bebauungspläne (PDF, 4 kB)