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Unbedenklichkeitsbescheinigung (steuerlich)
Beschreibung
Es wird einer Firma/einem Gewerbetreibenden bescheinigt, dass seitens der Stadt keine offenen Forderungen bestehen und fällige Zahlungen pünktlich geleistet werden.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis bzw. schriftlicher Antrag, aus dem die aktuellen Firmendaten hervorgehen.
Seite drucken | zuletzt geändert am: 25.05.2022