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Unbedenklichkeitsbescheinigung (steuerlich)
Beschreibung
Es wird einer Firma/einem Gewerbetreibenden bescheinigt, dass seitens der Stadt keine offenen Forderungen bestehen und fällige Zahlungen pünktlich geleistet werden.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis bzw. schriftlicher Antrag, aus dem die aktuellen Firmendaten hervorgehen.
Hinweise
Information gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung für die Stadtkasse (PDF, 77 kB, 23.05.2022)
Seite drucken | zuletzt geändert am: 06.03.2023