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Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.

A - Z Dienstleistungen

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Vergabe städtischer Räume für Vereine, Versammlungen, u. a.

Beschreibung

Die Stadt Luckenwalde stellt ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie sonstigen Veranstalterinnen und Veranstaltern Räume in städtischen Gebäuden für sportliche, kulturelle, gesellschaftliche und politische Veranstaltungen zur Verfügung. Welche Räume und Plätze im Einzelfall vermietet oder zur Nutzung überlassen werden, richtet sich nach der Art der Veranstaltung. Eine Vermietung für Familienfeiern bleibt mit der Ausnahme der Dorfgemeinschaftshäuser in Frankenfelde und Kolzenburg, sowie des Siedlerheimes in der Bergsiedlung ausgeschlossen.

Notwendige Unterlagen

Mindestangaben für einen Nutzungsantrag:

  • Name, Anschrift des Antragstellers (bei Vereinen, Organisationen, Firmen Name der zur Vertretung berechtigten Person)
  • Name, Anschrift des Veranstaltungsleiters, Qualifikationsnachweis
  • Art der Veranstaltung
  • Ort der Veranstaltung mit Angaben zu den Räumen und Außenflächen, die benötigt werden
  • Termin und Dauer der Veranstaltung
  • Zeit für Auf- und Abbau incl. Angaben zu Reinigung und Müllentsorgung
  • Anzahl eigenes Personal
  • Anzahl der Gäste, Zielgruppe
  • Veranstaltungsinhalt (Kurzbeschreibung)
  • Technische Ausstattung
  • Anforderungen des Veranstalters an den Vermieter (z B. Hausmeisterdienste, Möbel-, Gerätebeistellung)

Rechtsgrundlagen

Das Verhältnis zwischen Stadt und Mieter wird durch einen privatrechtlichen Nutzungs-/Mietvertrag geregelt.

Seite drucken | zuletzt geändert am: 26.07.2023