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Verlustanzeigen von Personalausweisen und Reisepässen (Einwohnermeldewesen)
Beschreibung
Inhaber eines Personalausweises (PA) / Passes sind verpflichtet, den Verlust oder das Wiederauffinden des Dokumentes unverzüglich anzuzeigen.
Notwendige Unterlagen
Identitätsnachweis, z.Bsp. Elektronische Krankenkarte oder Führerschein, Geburtsurkunde
Rechtsgrundlagen
§ 27 , Abs. 1 Nr. 3PAuswG (Personalausweisgesetz) und § 15, Nr. 3 PaßG (Passgesetz)
Hinweise
Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Personalausweisen (PDF, 28 kB)
Seite drucken | zuletzt geändert am: 14.03.2022