Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler § 34f Gewerbeordnung (GewO) und Immobilardarlehensvermittler § 34i GewO
Beschreibung
Eintragung im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler
Gewerbetreibende nach § 34f und § 34i Gewerbeordnung sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit über die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde entsprechend dem Umfang der Erlaubnis in das Register nach § 11a Gewerbeordnung eintragen zu lassen; ebenso sind Änderungen der im Register gespeicherten Angaben der Registerbehörde (IHK Potsdam) unverzüglich mitzuteilen.
Gewerbetreibende nach § 34f Absatz 1 Gewerbeordnung haben ferner die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden Personen im Sinne des § 34f Absatz 4 Gewerbeordnung unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Registerbehörde zu melden und eintragen zu lassen. Änderungen der im Register gespeicherten Angaben sind der Registerbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Sofern Angestellte mit der Immobiliardarlehensvermittlung/ Honorarimmobiliardarlehensberater betraut sind, besteht eine gesetzliche Verpflichtung, diese unmittelbar nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der IHK einzutragen.
Notwendige Unterlagen
- Erlaubnisurkunde nach § 34f Gewerbeordnung
- Erlaubnisurkunde nach § 34i Gewerbeordnung
Formulare
Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister § 34f Gewerbeordnung natürliche Person (PDF, 36 kB, 09.10.2017)
Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister § 34f Gewerbeordnung juristische Person (PDF, 69 kB, 09.10.2017)
Mitteilung über die Änderung der Registerdaten im Vermittlerreigister § 34f Gewerbeordnung (PDF, 33 kB, 09.10.2017)
Antrag auf Eintragung, Änderung oder Löschung mitwirkender Mitarbeiter in das Vermittlerregister (PDF, 34 kB, 21.01.2016)
Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung des Arbeitsnehmers (PDF, 5 kB, 21.01.2016)
Antrag natürliche Person - Erlaubnis § 34i Gewerbeordnung (PDF, 12 kB, 10.12.2018)
Antrag juristische Person - Erlaubnis § 34i Gewerbeordnung (PDF, 12 kB, 10.12.2018)
Mitteilung über die Änderung der Registerdaten im Vermittlerregister 34i Gewerbeordnung (PDF, 16 kB, 09.10.2017)
Gebühren/Preise
- 22,50 € für die Bearbeitung von Anträgen auf erstmalige Eintragung
- 17,00 € für die Bearbeitung von Änderungsanträgen
Hinweis: Die vorgenannten Gebühren werden durch die Erlaubnisbehörden für die Bearbeitung und Weiterleitung der Anträge an die Registerbehörde (IHK) erhoben. Die Registerbehörde erhebt für den Registrierungsvorgang eine separate Gebühr, die zusätzlich zu entrichten ist.
Hinweise
Information gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung für Gewerbeangelegenheiten (PDF, 77 kB, 10.12.2018)