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Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.

A - Z Dienstleistungen

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Wochenmarkt

Beschreibung

Der Wochenmarkt der Stadt Luckenwalde wird auf dem Marktplatz veranstaltet.

Der Markt findet Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr, außerdem am Sonnabend auf der Fläche zwischen der Kirche und dem Marktturm in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (März bis November) statt. In den ersten zwei Wochen im Januar und in der letzten Woche im Dezember eines jeden Jahres wird kein Wochenmarkt durchgeführt.

Teilnahmeberechtigt ist jeder, dessen Angebot zu dem in § 3 der Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Luckenwalde (Marktordnung) genannten Warensortiment zählt. Wer eine Reisegewerbekarte führen muss (§ 55 Gewerbeordnung), ist verpflichtet, diese vor der Zuweisung des Standplatzes der Marktaufsicht vorzulegen.
Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch die Marktaufsicht am Dienstag, Donnerstag und Samstag in der Zeit von 6:30 Uhr bis 7:00 Uhr. Die Zuweisung der Plätze erfolgt grundsätzlich tageweise am jeweiligen Markttag unter Vorbehalt des Widerrufs.
Wird auf dem Marktplatz eine Veranstaltung durchgeführt wie z. B. Turmfest, Weihnachtsmarkt oder ähnliches, so kann für diesen Zeitraum der Wochenmarkt ausfallen oder an einen anderen Platz verlegt werden. Fallen die Markttage auf einen gesetzlichen Feiertag, erfolgt keine Marktdurchführung.

Notwendige Unterlagen

Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung)

Gebühren/Preise

je Markttag und je angefangene Quadratmeterfläche 2,30 €

Rechtsgrundlagen

3/04 Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Luckenwalde (Marktordnung) (PDF, 68 kB, in der Fassung der 3. Änderung vom 18.11.2020)

3/05 Wochenmarktgebührensatzung (PDF, 45 kB, Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Wochenmarktes in der Stadt Luckenwalde - in der Fassung der 6. Änderung vom 11.12.2019)

§ 55 Gewerbeordnung (GewO)

Hinweise

Information gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung für Gewerbeangelegenheiten (PDF, 50 kB, 24.05.2022)

Seite drucken | zuletzt geändert am: 15.08.2023